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"Unprofessionelle Unfallinstandsetzung gefährdet die Verkehrssicherheit"
DEKRA fordert Reparatur-Kontrolle nach größeren Unfallschäden
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| Kontrolle nötig? | © Dekra AG |
| Unfallschaden-Reparatur | |
"In Deutschland darf jeder, der sich dazu in der Lage sieht, einen Unfallschaden reparieren, mit dem Ergebnis, dass eine Vielzahl rollender Zeitbomben auf unseren Straßen die Verkehrssicherheit erheblich gefährden", urteilte DEKRA-Geschäftsführer Werner von Hebel im Rahmen einer Pressekonferenz auf der IAA 2003.
Zur Lösung dieser Problematik schlägt DEKRA ein zweistufiges Modell vor: Wer sein Auto in einer Fachwerkstatt instandsetzen lässt, kann die fachgerechte Reparatur anhand der Rechnung nachweisen. Andere Reparaturalternativen müssten sich einer Prüfung durch einen Sachverständigen unterziehen, bevor das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden kann.
Kommentar:
Diese Forderung klingt nicht ganz uneigennützig - natürlich will die DEKRA auch am entstehenden Prüfvolumen teilhaben und
profitieren. Andererseits ist die Problematik nicht ganz von der Hand zu weisen - gerade bei modernen Autos mit der
großflächig verbauten Elektronik an Fahrwerk, Bremsen und Sicherheitssystemen. Nur: Auch die Reparatur in einer Werkstatt
ist kein Garant für korrekte Arbeit, so wie es auch bei privaten Schraubern starke Qualitätsunterschiede gibt. Eine Reparatur sollte daher wenn überhaupt in beiden Fällen anschließend durch Sachverständige kontrolliert werden - doch wer
die teilweise lieblose Arbeit bei Hauptuntersuchungen und das viel zu eng gefasste Prüfprogramm bei gesalzenen Preisen
kennt, kann sich auch insoweit nur vorstellen, dass die schlimmsten Mängel gefunden werden. Das wäre ein Anfang, aber
nicht auch nicht mehr.












