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Freitag, 19. April 2024
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ADAC: Gesetz tritt noch 2003 in Kraft / Übergangsregelung vorgesehen

Längere TÜV-Fristen für schwere Wohnmobile

Siehe Bildunterschrift
Künftig längere © TÜV Nord
HU-Fristen für Wohnmobile
Gute Nachrichten für Wohnmobilfahrer: Spätestens ab Jahresende gelten verlängerte Prüffristen für die Hauptuntersuchung. Wie der ADAC mitteilt, müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht künftig analog zur Regelung bei Pkw erstmals drei Jahre nach Erstzulassung zur technischen Untersuchung; bislang galt eine Zweijahresfrist. Außerdem sind Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen künftig in den ersten sechs Zulassungsjahren nur noch alle zwei Jahre durchgecheckt werden. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt wie bisher eine jährliche Hauptuntersuchung an. Wohnmobile über 7,5 Tonnen werden weiterhin wie Lkw behandelt und damit jährlich geprüft; allerdings entfällt die zusätzliche halbjährige Sicherheitsprüfung.

Wenn es mit dem neuen Gesetz soweit ist, profitieren alle Wohnmobile, für die verlängerte Prüfungsfristen gelten, zusätzlich von einer Übergangsvorschrift. Dann kann der Halter seine bisherige Prüfplakette von der Zulassungsstelle durch eine um zwölf Monate verlängerte Plakette ersetzen und den Fahrzeugschein entsprechend ändern lassen. Eine beispielsweise im August 2003 angebrachte Plakette, die als nächsten Prüftermin den August 2004 ausweist, wird dann um ein weiteres Jahr, nämlich auf August 2005 verlängert. Wer einen jetzt fälligen Termin zur Hauptuntersuchung hinauszögert, ist somit nicht besser gestellt.
text  Hanno S. Ritter
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