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ADAC: Gesetz tritt noch 2003 in Kraft / Übergangsregelung vorgesehen
Längere TÜV-Fristen für schwere Wohnmobile
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| Künftig längere | © TÜV Nord |
| HU-Fristen für Wohnmobile | |
Wenn es mit dem neuen Gesetz soweit ist, profitieren alle Wohnmobile, für die verlängerte Prüfungsfristen gelten, zusätzlich von einer Übergangsvorschrift. Dann kann der Halter seine bisherige Prüfplakette von der Zulassungsstelle durch eine um zwölf Monate verlängerte Plakette ersetzen und den Fahrzeugschein entsprechend ändern lassen. Eine beispielsweise im August 2003 angebrachte Plakette, die als nächsten Prüftermin den August 2004 ausweist, wird dann um ein weiteres Jahr, nämlich auf August 2005 verlängert. Wer einen jetzt fälligen Termin zur Hauptuntersuchung hinauszögert, ist somit nicht besser gestellt.












