Bricht der Anhänger eines LKW in einer Kurve aus und kommt es dadurch zu einer Kollision mit dem Gegenverkehr, haftet der
Brummifahrer selbst dann, wenn sein LKW mit einem Bremskraftregler ausgerüstet war. Das hat das Oberlandesgericht Hamm
in einem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall entschieden:
Ein Lkw-Gespann fuhr bei Regen mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Rechtskurve. Als der Fahrer einen auf der Gegenspur
herannahenden Sattelzug bemerkte, trat er heftig auf die Bremse, um eine Kollision zu vermeiden. Ein fataler Fehler: Durch
die plötzliche Bremsung brach der Anhänger seines Lkw aus und kollidierte mit dem Sattelschlepper. Der Fahrer meinte später,
ihn träfe keine Schuld: Zum einen sei sein Lkw mit einem Bremskraftregler ausgestattet gewesen, der das Ausbrechen
eigentlich hätte verhindern müssen, zum anderen habe der entgegenkommende Sattelzug die Mittellinie überfahren. Im Streit
um Schadenersatz ging der Fall zu Gericht.
Die Richter des OLG Hamm (Urteil vom 14.01.2003,
- 9 U 120/02 -) entschieden jedoch, der Fahrer des
LKW-Gespanns habe wegen seiner überhöhten Geschwindigkeit in der Kurve stark bremsen müssen. Dies - und nicht ein
Fahrfehler des Sattelzugfahrers - habe die Kollision verursacht. Der Bremskraftregler sei bekanntermaßen nur dazu geeignet,
die Bremskraft bei Beladung zu regulieren, nicht aber das Gespann in seiner Fahrlinie zu stabilisieren. Ein mit den
Fahreigenschaften eines Lkw vertrauter Fahrer hätte die Gefahr eines Ausbrechens seines Anhängers erkennen müssen. Er habe
nicht darauf bauen dürfen, es werde schon gut gehen. Der LKW-Fahrer trage die alleinige Verantwortung für das
Unfallgeschehen und müsse für die Schäden in Höhe von rund 48.000 Euro haften, so das Gericht.