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Verdächtiger ist ein Testfahrer von DaimlerChrysler
Mutmaßlicher Unfallverursacher von Karlsruhe offenbar ermittelt
Wegen des Verdachts der zweifachen fahrlässigen Tötung entzog das Amtsgericht Karlsruhe dem Mann vorläufig den Führerschein, hieß es weiter. Ferner werde dem Verdächtigen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt, zitiert der Sender den Oberstaatsanwalt Peter Zimmermann.
Laut Zimmermann bestreitet der Verdächtigte jede Verwicklung in den Unfall, den er nicht einmal bemerkt haben will. Die Polizei hatte eigens eine 42 Mann starke Sonderkommission gebildet und über 700 Fahrzeuge der Mercedes S- und E-Klasse untersucht. Nach Zeugenaussagen war der Mann am Morgen des 14. Juli mit rund 200 Stundenkilometern auf der Autobahn unterwegs und habe dabei ein auf der linken Spur befindliches Fahrzeug bedrängt. Die 21jährige Fahrerin des Fahrzeugs war dann nach rechts ausgewichen, verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidierte mit einem Baum. Dabei kam sie selbst und ihre zweijährige Tochter ums Leben.
Kommentar:
Der Unfall bzw. seine Folgen sind zweifellos sehr tragisch - und er war mit Sicherheit, wie meist, vermeidbar. Die Berichterstattung in den Medien während der letzten Wochen hat mich jedoch geärgert. In nahezu allen Berichten stand fest, dass der Mercedes-Fahrer ein böser "Raser" von DaimlerChrysler ist, auch, als es noch gar keinen offiziellen Verdächtigen gab. Und nur deswegen hat sich die Presse überhaupt dafür interessiert - über die vielen anderen Unfälle, bei denen Menschen sterben, liest man fast nie, und schon gar nicht so ausführlich und häufig. Älterer Mann gegen junge Frau, großes Auto gegen kleines, hohe Geschwindigkeit gegen niedrigere - Klischees gab es genug. Wir haben deswegen bisher ganz bewusst nicht über den Unfall berichtet. Die Frage, ob der Testfahrer wirklich den Unfall verschuldet hat oder jedenfalls die Alleinschuld trägt, stand in diesen Artikeln nie in Frage. Immerhin wäre es ja denkbar, dass auch oder gar nur die Frau nicht richtig reagiert und gehandelt hat. Das alles werden allein die Gerichte zu klären haben: Zunächst gilt die Unschuldsvermutung, und das ist auch gut so. (hsr)











