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Donnerstag, 28. März 2024
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Verbraucherzentrale: "Autotester24.de" betreiben Geldschneiderei

Warnung vor Nepp mit Testwagen-Angeboten im Internet

Als absolut unseriöse Website hatten wir das Angebot von "Autotester24.de" vor einigen Tagen bereits redaktionsintern eingestuft. Heute nun hat sich insoweit auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Wort gemeldet, und vor der Geldschneiderei gewarnt, die dort betrieben wird.

Alles scheint ganz einfach: Die Autoindustrie, so "Autotester24", sei daran interessiert, "wie die Kunden das jeweilige Modell finden" und stelle deshalb eine gewisse Anzahl Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung - derzeit "schon über 1.000.000 Autos". Bei "Peter aus Weilburg" habe sich "schon nach 4 Wochen" ein Hersteller gemeldet. Jetzt fährt der smarte Schlipsträger vom Internetfoto angeblich "ein luxuriöses Testauto". Sein Tipp: "Jetzt anmelden".

Doch wer 59 Euro von seinem Konto einziehen lässt, wer gar für einen Traumwagen von Audi, BMW, Porsche oder Ferrari noch einmal 25 Euro drauflegt, hat mit Zitronen gehandelt. "Die persönlichen Ansprechpartner bei den jeweiligen Autoherstellern", an die "autotester24.de" die Daten von Testfahrern in spe weitergeben will, erwiesen sich jedenfalls bei zehn Anfragen der Verbraucher-Zentrale als reine Fiktion. Weder BMW, Citroen, Fiat, Ford oder Mazda noch Mercedes, Opel, Renault, Toyota oder Volkswagen geben Testwagen an Normalverbraucher ab - natürlich nicht, darf hinzugefügt werden. Nur Fachjournalisten kämen als Tester in Frage, heißt es unisono bei den Unternehmen. Und: Würden Autohersteller die Fahrzeuge tatsächlich an Otto-Normalverbraucher herausgeben, dann natürlich nicht für einen längeren Zeitraum und schon gar nicht über "Autotester24".

Stets werde in der Werbung der Eindruck erweckt, auf den angeblichen Testfahrer warte ein längerfristiger Einsatz, moniert Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucher-Zentrale NRW, entlarvend aber sei eine Klausel, dass die Vergabedauer der Testfahrzeuge "zwischen einem Tag, einem Wochenende und einen Jahr" betragen könne. Als Autotest gilt laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selbst eine simple Probefahrt, die man beim Autohaus um die Ecke, wenn es sich nicht gerade um sehr spezielle Fahrzeuge handelt, natürlich jederzeit umsonst bekommt. Selbst die Benzinkosten, so verspricht die Website, würden teilweise von den Herstellern übernommen.

Doch damit nicht genug. Wer aufgrund solch enttäuschender Erkenntnisse seine 59 Euro zurück verlangt, wer eine scheinbar großzügige 30-tägige "100%-Geld-zurück-Garantie" in Anspruch nehmen will, muss sich an eine Firma namens "American Commercial Group Service" mit Sitz in den USA wenden. Streitigkeiten wiederum, so die merkwürdigen Autotester, regele ein Gericht in Aloha im US-Bundesstaat Oregon.
text  Hanno S. Ritter
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