Ein Autofahrer hat auf vorhersehbare Fahrmanöver von Müllfahrzeugen Rücksicht zu nehmen. Hält er sich nicht an dieses Gebot
und kommt es zur Kollision, trifft ihn ein Mitverschulden. Darauf verweist der Anwalt-Suchservice und berichtet von einem
Fall, den das Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheiden hatte.
Ein Autofahrer wollte sich von einem Parkplatz in den fließenden Verkehr einfädeln. Auf der Straße stand jedoch ein
Müllfahrzeug, das angehaltenen hatte, um einige Tonnen zu leeren. Der Kraftfahrer war ungeduldig und wollte die
Müllentsorgung nicht abwarten. Er begann, mit seinem Wagen rechts an dem orangenen Lkw vorbei zu fahren. Prompt kam es zum
Crash, weil der Fahrer des Müllwagens das Auto im toten Winkel nicht gesehen hatte und seelenruhig anfuhr. Im Streit um die
Schadensregulierung ging der Fall vor Gericht.
Die Richter des OLG Braunschweig entschieden, dass der Autofahrer zu 50 Prozent die Schuld an dem Unfall trage (Urteil
vom 25.11.2002,
- 7 U 52/02 -). Er hätte entweder den Fahrer des Müllwagens vor dem Vorbeifahren durch lautes
Hupen auf sich aufmerksam machen oder aber von einer Vorbeifahrt im toten Winkel des Müllautos ganz absehen müssen. Der Mann
habe keine Rücksicht auf das erkennbar bevorstehende Fahrmanöver des Müllfahrzeugs genommen und müsse daher die Hälfte des
Schadens tragen, so das Gericht.