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Gericht: Autofahrer darf nicht im toten Winkel des Müllfahrzeugs vorbeifahren
Urteil: Müllfahrzeuge haben Vorrang
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Ein Autofahrer wollte sich von einem Parkplatz in den fließenden Verkehr einfädeln. Auf der Straße stand jedoch ein Müllfahrzeug, das angehaltenen hatte, um einige Tonnen zu leeren. Der Kraftfahrer war ungeduldig und wollte die Müllentsorgung nicht abwarten. Er begann, mit seinem Wagen rechts an dem orangenen Lkw vorbei zu fahren. Prompt kam es zum Crash, weil der Fahrer des Müllwagens das Auto im toten Winkel nicht gesehen hatte und seelenruhig anfuhr. Im Streit um die Schadensregulierung ging der Fall vor Gericht.
Die Richter des OLG Braunschweig entschieden, dass der Autofahrer zu 50 Prozent die Schuld an dem Unfall trage (Urteil vom 25.11.2002,












