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Samstag, 20. April 2024
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Gericht: Autofahrer darf nicht im toten Winkel des Müllfahrzeugs vorbeifahren

Urteil: Müllfahrzeuge haben Vorrang

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Ein Autofahrer hat auf vorhersehbare Fahrmanöver von Müllfahrzeugen Rücksicht zu nehmen. Hält er sich nicht an dieses Gebot und kommt es zur Kollision, trifft ihn ein Mitverschulden. Darauf verweist der Anwalt-Suchservice und berichtet von einem Fall, den das Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheiden hatte.

Ein Autofahrer wollte sich von einem Parkplatz in den fließenden Verkehr einfädeln. Auf der Straße stand jedoch ein Müllfahrzeug, das angehaltenen hatte, um einige Tonnen zu leeren. Der Kraftfahrer war ungeduldig und wollte die Müllentsorgung nicht abwarten. Er begann, mit seinem Wagen rechts an dem orangenen Lkw vorbei zu fahren. Prompt kam es zum Crash, weil der Fahrer des Müllwagens das Auto im toten Winkel nicht gesehen hatte und seelenruhig anfuhr. Im Streit um die Schadensregulierung ging der Fall vor Gericht.

Die Richter des OLG Braunschweig entschieden, dass der Autofahrer zu 50 Prozent die Schuld an dem Unfall trage (Urteil vom 25.11.2002, - 7 U 52/02 -). Er hätte entweder den Fahrer des Müllwagens vor dem Vorbeifahren durch lautes Hupen auf sich aufmerksam machen oder aber von einer Vorbeifahrt im toten Winkel des Müllautos ganz absehen müssen. Der Mann habe keine Rücksicht auf das erkennbar bevorstehende Fahrmanöver des Müllfahrzeugs genommen und müsse daher die Hälfte des Schadens tragen, so das Gericht.
text  Hanno S. Ritter
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