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Umfassende Gewährleistung für alle Neuwagen ab 1. Januar 2003
Renault führt unbegrenzte Mobilitätsgarantie ein
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| Renault Espace | © Renault Nissan Dtl. AG | |
Die lebenslange Mobilitätsgarantie bietet den Leistungsumfang der Renault Assistance im Pannenfall, die serienmäßig in der zweijährigen Neuwagengewährleistung enthalten ist. Zum Spektrum zählen unter anderem die Pannenhilfe vor Ort und das Abschleppen in die nächste Renault-Vertragswerkstatt. Lässt sich das Fahrzeug nicht am selben Tag reparieren, organisiert Renault Assistance für den Kunden die Übernachtung vor Ort oder die Weiterreise per Bahn, Flugzeug oder Leihwagen.
Wie bei solchen Garantien üblich, verpflichtet auch Renault seine Kunden zu Service-Disziplin: Wartungen müssen nach Herstellervorschrift und in einer Renault-Vertragswerkstatt in Auftrag gegeben werden. Die Garantie verlängert sich dann jeweils automatisch bis zur Fälligkeit des nächsten Wartungstermins. Wer konsequent ist, profitiert somit von einer uneingeschränkten Mobilität über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs hinweg. Die Wartungsintervalle betragen bei Renault 30.000 km bzw. alle zwei Jahre.
Wer einen Inspektionstermine versäumt oder sein Fahrzeug nicht in einer Renault-Werkstatt warten lässt und dadurch den Anspruch auf die lebenslange Mobilitäts-garantie verliert, kann aber später erneut von den Leistungen profitieren: Wird das Fahrzeug wieder in eine Vertragswerkstatt gegeben, beginnt die Garantie neu zu laufen.
Renault Assistance bietet einen 24-Stunden-Service in 44 europäischen Ländern an. Die detaillierten Leistungen sind im Garantieheft aller Neufahrzeuge aufgeführt.












