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Kürzung der Subventionen um rund 13 Prozent auf 363 Millionen Euro
Weniger Beihilfen für neues BMW-Werk in Leipzig
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Gemäß dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie hat die Kommission zu gewährleisten, dass Beihilfen in diesem Sektor notwendig und verhältnismäßig sind.
Da die Kommission die Vereinbarkeit der Beihilfe mit den Beihilfevorschriften für die Automobilindustrie bezweifelte und auch Dritten die Gelegenheit zur Äußerung geben wollte, hatte sie am 3. April 2001 die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens beschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe notwendig war, um das Unternehmen zur Investition in dem Fördergebiet zu ermuntern. Aufgrund der geltenden Bestimmungen für Kfz-Beihilfen konnte die Kommission die Beihilfe jedoch nur bis zu einer Beihilfeintensität von 30,14% gemessen an den förderbaren Aufwendungen genehmigen, was einem Betrag von rund 363 Mio. EUR entspricht. Der darüber hinaus gehende Betrag von 55 Mio. EUR darf daher nicht ausgezahlt werden.












