Aufgrund einer Anordnung der EU-Kommission muss die Bundesrepublik Deutschland die geplanten regionalen
Investitionsbeihilfen für das neue BMW-Werk in Leipzig kürzen. In einem förmlichen Prüfverfahren hatte die Brüsseler
Wettbewerbsbehörde festgestellt, dass Beihilfen von rund 363 Millionen Euro bei Gesamtinvestitionen von 1,205 Mrd. Euro mit
den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kraftfahrzeugindustrie
vereinbar sind. Einen weiteren Betrag von 55 Mio. EUR stufte sie hingegen als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar ein und
untersagte die Auszahlung.
Gemäß dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie hat die Kommission zu gewährleisten, dass
Beihilfen in diesem Sektor notwendig und verhältnismäßig sind.
Da die Kommission die Vereinbarkeit der Beihilfe mit den Beihilfevorschriften für die Automobilindustrie bezweifelte und
auch Dritten die Gelegenheit zur Äußerung geben wollte, hatte sie am 3. April 2001 die Einleitung eines förmlichen
Prüfverfahrens beschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe
notwendig war, um das Unternehmen zur Investition in dem Fördergebiet zu ermuntern. Aufgrund der geltenden Bestimmungen für
Kfz-Beihilfen konnte die Kommission die Beihilfe jedoch nur bis zu einer Beihilfeintensität von 30,14% gemessen an den
förderbaren Aufwendungen genehmigen, was einem Betrag von rund 363 Mio. EUR entspricht. Der darüber hinaus gehende Betrag
von 55 Mio. EUR darf daher nicht ausgezahlt werden.