Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Mittwoch, 24. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute
In Einzelfällen kann das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots absehen

Urteil: Job kann Führerschein retten

Wer mehr als 30 km/h innerorts oder 40 km/h außerorts zu schnell unterwegs ist, muss in der Regel mit einem Fahrverbot rechnen. Doch nicht jeder Temposünder muss sein Auto auch wirklich in der Garage stehen lassen. Wie der ADAC meldet, kann auch einmal eine Ausnahme gemacht werden. Und zwar dann, wenn keine Eintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen und der Betroffene beruflich besonders auf sein Fahrzeug angewiesen ist.

So ersparte jetzt das Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 06.08.2002, - 5611 Js 21867/02-08 -) einem Autofahrer das Fahrverbot, weil er glaubhaft darlegen konnte, dass er als Abteilungsleiter im Rahmen seiner Tätigkeit deutschlandweit auswärtige Termine wahrzunehmen und Großkunden vor Ort zu betreuen hat. Allerdings wird in den Fällen, in denen das Gericht auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet, oftmals eine höhere Geldbuße festgesetzt.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.