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Freitag, 29. März 2024
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Ab November kann Gefahrenbremsung oder "Anfahren am Berg" verlangt werden

Neu für Fahrschüler: Vollbremsung als Prüfungsstoff

Auf ein ganz neues Fahrgefühl müssen sich Prüfer und Prüflinge bei Prüfungsfahrten zur Führerscheinklasse B gefasst machen. Denn ab 1. November können Prüfer als Alternative zur Übung "Anfahren am Berg" auch das Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung verlangen. Laut der Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung (FeVÄndV) müssen dabei die Prüflinge das Fahrzeug schnellstens von etwa 40 km/h bis zum Stillstand abbremsen. Das berichtet die Zeitschrift "FAHRSCHULE" (Verlag Heinrich Vogel).

Das Besondere an der Gefahrbremsung ist die Verkürzung der Bremsansprechzeit durch den sogenannten Bremsschlag, bei dem das Pedal mit großer Kraft und Geschwindigkeit getreten wird - für viele Fahrschüler zunächst ein Problem.

Für Fahrlehrer ist das Thema Gefahrbremsung aber im Grunde ein alter Hut - zum Ausbildungsstoff gehört sie schon längst. Angesprochen werden sollte sie schon in der allerersten Fahrstunde, wenn es um die korrekte Sitzeinstellung geht. Bei den Übungen muss der Schüler genau beobachtet werden - hält er den hohen Bremsdruck, bis das Fahrzeug steht, verkrampft er? Die Verantwortung für die Sicherheit liegt dabei immer beim Fahrlehrer.

Kommentar:
Die neue Regelung war längst überfällig - und doch ist sie nicht konsequent genug umgesetzt: 40 km/h ist einfach viel zu langsam - selbst, wenn nur eine städtische Situation simuliert werden soll. Warum der Prüfer entweder die Vollbremsung oder das Anfahren am Berg verlangen kann, ist nicht verständlich. - Nun ja, bis in Deutschland der Gesetzgeber eine vernünftige Fahrausbildung vorschreibt, die sich stark an Sicherheitsaspekten, aber nicht zuletzt auch am gesunden Menschenverstand orientiert, werden wohl noch Hundertausende Fahranfänger auf die Straßen losgelassen, die in der Stadt krampfhaft im dritten Gang fahren und vor dem Spurwechsel, wenn sie sich dazu denn trauen, über die linke Schulter gucken... (hsr)
text  Hanno S. Ritter
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