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TÜV: Zum Telefonieren besser an den Straßenrand fahren
Freisprechanlagen und Headsets nur noch mit Prüfzeichen zulässig
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| Nur noch mit Prüfzeichen | © TÜV Nord GmbH | |
| zulässig: Freisprechanlagen und Headsets | ||
Das ECE-Prüfzeichen besteht aus einem "E" mit einer ein- oder zweistelligen Nummer in einem Kreis gefolgt von "10 R 02" und einer vierstelligen laufenden Nummer. Ein EG-Prüfzeichen ist mit einem "e" und einer vierstelligen laufenden Nummer erkennbar. Die 02 mit der laufenden Nummer kann auch unter dem Rechteck angeordnet sein. Vor dem 1. Oktober eingebaute Freisprecheinrichtungen oder gekaufte Headsets mit 12-Volt-Stecker ohne ECE- oder EG-Kennzeichnung dürfen nach diesem Stichtag auf jeden Fall noch in Fahrzeugen mit einer deutschen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Einzelbetriebserlaubnis nach Paragraf 21 der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung benutzt werden. Die ABE muss jedoch vor dem 1. Januar 1998 erteilt worden sein. Eine ABE ist daran erkennbar, dass die in der Mitte auf Seite 4 des Fahrzeugbriefs angegebene Nummer nicht mit einem e* beginnt, fünf Zeilen darunter steht das Erteilungsdatum. Hat das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis, ist das ABE-Feld nicht ausgefüllt und die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs ist auf Seite 4 unten im Fahrzeugbrief bestätigt. Ob bei anderen Fahrzeugen tatsächlich eine Umrüstung erforderlich ist, hat das Verkehrsministerium den Angaben zufolge noch nicht abschließend geklärt.
Wer genügend Zeit hat und legal handeln, sich aber keinesfalls mit dem wiehernden Amtsschimmel und den beschriebenen Regelungen im Detail auseinandersetzen mag, sollte den in jedem Fall sichersten und zulässigen Tipp der TÜV-Experten beherzigen: Zum Telefonieren an einer geeigneten Stelle parken und den Motor ausschalten.












