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Donnerstag, 18. April 2024
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Insgesamt fünf Jahre Garantie bis 150.000 Kilometer

Nissan bietet neue Anschlussgarantie und Servicevertrag

Ab sofort können Nissan-Kunden beim Kauf eines Neuwagens eine erweiterte Garantie für zwei zusätzliche Jahre sowie eine Laufleistung von insgesamt 100.000 oder 150.000 Kilometer abschließen. Mit der Verlängerung der europaweiten Garantie genießen die Neuwagenkäufer insgesamt fünf Jahre lang die Leistungen der normalen dreijährigen Neuwagengarantie - im Rahmen der vereinbarten Laufleistung. Enthalten sind alle Reparaturkosten (Lohn- und Materialkosten) außer Unfallschäden, Schäden an Scheiben und Gläsern, Reifen und Felgen sowie Polstern und Bodenbelägen. In dem Vertrag ist ebenfalls eine Erweiterung der Mobilitätsgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit mit eingeschlossen.

Diese erweiterte Garantie ist fahrzeugbezogen, deshalb kann sie bei Verkauf des Fahrzeugs auf den neuen Besitzer übertragen werden, was den Wiederverkaufswert erhöht. Allerdings besteht für die Kunden auch die Möglichkeit, sich die Kosten der erweiterten Garantie für nicht gefahrene Kilometer bei Verkauf oder Totalschaden des Fahrzeugs erstatten zu lassen.

Die erweiterte Garantie auf fünf Jahre bei einer Gesamtlaufleistung von 100.000 Kilometern kostet für einen Micra mit Benzin-Motor 249 Euro inklusive Mehrwertsteuer, für einen Almera mit Diesel-Motor werden bei einer Laufzeit von fünf Jahren und maximal 150.000 Kilometern 799 Euro inklusive Mehrwertsteuer fällig.

Eine noch umfassendere Absicherung bietet der Nissan Servicevertrag. Er schließt zum einen die auf bis zu fünf Jahren erweiterte Garantie ein und deckt darüber hinaus die Kosten für alle Wartungsarbeiten ab , die laut Wartungsheft und Wartungsplan von Nissan vorgeschrieben sind - einschließlich der von Nissan empfohlenen Materialien. Außerdem beinhaltet der Servicevertrag die Kostenübernahme aller Verschleißreparaturen (außer Reifen), die bei normalem Gebrauch erforderlich sind, sowie alle Schmierstoffe. Bei einer anstehenden Wartung oder Reparatur kann der Fahrzeugbesitzer in jede beliebige Nissan-Vertragswerkstatt in ganz Europa fahren und bekommt gegen Vorlage seiner Servicekarte sein Fahrzeug kostenfrei gewartet oder repariert. Die Kunden können dabei Laufzeit und Laufleistung des Vertrages individuell mit dem Händler ausarbeiten und etwa zwischen einer Kilometerlaufleistung von 20.000 bis 200.000 Kilometer in einem Zeitraum von 24 bis 60 Monaten wählen. Dies ermöglicht dem Kunden die genaue Vorab-Kalkulation der anfallenden Kosten schon vor dem Kauf.

Die Servicevertrag-Preise richten sich nach der Größe des Fahrzeugs, der Motorisierung, der Vertragsdauer und der vereinbarten Laufleistung. So kostet der Servicevertrag beispielsweise für einen Micra 1,0 bei einer Vertragsdauer von 24 Monaten und einer maximalen Laufleistung von 30.000 Kilometern 639 Euro, ein Primera 1,8 wird bei 48 Monaten und 60.000 Kilometern mit 1.989 Euro veranschlagt. Ebenso wie bei der erweiterten Garantie werden auch beim Servicevertrag die nicht gefahrenen Kilometer bei einem Fahrzeugverkauf oder Totalschaden zurück erstattet oder auf den neuen Eigentümer überschrieben.
text  Hanno S. Ritter
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