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ADAC: Fälschungssichere Systemen auf dem Vormarsch
Gebrauchtwagenkauf: Elektronische Wegstreckenzähler sind häufig manipuliert
Wer heute einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte ganz genau hinsehen. Der ADAC vermutet, dass viele
Gebrauchtwagenverkäufer ihr Fahrzeug durch Tachomanipulationen auf jung trimmen, um so einen höheren Verkaufspreis zu
erzielen. Wenn die Schätzungen der Sachverständigenorganisation DEKRA stimmen und jedes dritte Fahrzeug einen manipulierten
Kilometerzähler aufweist, geht der dadurch entstehende Schaden für Gebrauchtwagenkäufer jährlich in die Milliarden.
Betrügerische Zählerstandsfälschungen sind bei älteren Fahrzeugen seit Jahren an der Tagesordnung. Betroffen sind vor allem
Autos der Baujahre 2000 und älter. Sie sind für Tachojustierer leichte Beute. Mittels Laptop und der nötigen Software kann
der Kilometerstand in weniger als 15 Minuten je nach Geschmack nach unten verändert werden. Beim Verkauf des Fahrzeugs
lassen sich so einige Tausend Euro herausholen. Ebenso werden Leasinganbieter und Versicherungen mit gefälschten
Jahreslaufleistungen betrogen.
Erst seit Mitte der 1990er Jahre werden mehr und mehr manipulationssichere Kilometerzähler eingebaut. Die elektronischen
Tachos der weitaus meisten seit 2001 produzierten Fahrzeuge sind nach ADAC-Angaben inzwischen kaum noch spurenlos zu
manipulieren. Fast alle europäischen Hersteller speichern die Kilometerlaufleistung des Neuwagens nicht mehr nur im
Tachometer, sondern zusätzlich auch in anderen Steuergeräten. Diese können in einer Vertragswerkstatt ausgelesen werden.
Doch nicht alle Fahrzeughersteller ziehen hier an einem Strang. Vor allem Unternehmen aus Japan und Korea verzichten auf
mögliche Manipulationssicherungen.
Wer beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf Nummer sicher gehen will, muss neben der genauen Überprüfung von Fahrzeugbrief und
Serviceheft einige Details beachten: Auch TÜV- und Abgasuntersuchungs-Berichte sowie Reparaturrechnungen, die älter als drei
Jahre sind, sollten hinsichtlich der Kilometerleistung überprüft werden. Bei Verweigerung der Ausgabe sind erste Zweifel
angebracht. Aufkleber in Türausschnitten oder Motorraum geben Auskunft über Fahrzeuginspektionen oder Öl- bzw.
Bremsflüssigkeitswechsel. Im Kaufvertrag muss unbedingt die tatsächliche Laufleistung und nicht nur der aktuelle
Kilometerstand aufgeführt werden. Bei Betrugsverdacht nach einem Autokauf sollte unbedingt eine Kontrolle in einer
Vertragswerkstatt erfolgen. Dort kann mit Diagnosesystemen oder Datenbanken häufig die Laufleistung nachvollzogen werden.
Die Autokiste-Redaktion betont: Wer einen Wagen mit selbst gefälschter Laufleistung anbietet, riskiert für den
nicht unwahrscheinlichen Fall der Aufdeckung viel: Betrug ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis
bestraft werden kann - auch der Versuch ist bereits strafbar.
text Hanno S. Ritter
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