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Donnerstag, 28. März 2024
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ADAC: Fälschungssichere Systemen auf dem Vormarsch

Gebrauchtwagenkauf: Elektronische Wegstreckenzähler sind häufig manipuliert

Wer heute einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte ganz genau hinsehen. Der ADAC vermutet, dass viele Gebrauchtwagenverkäufer ihr Fahrzeug durch Tachomanipulationen auf jung trimmen, um so einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Wenn die Schätzungen der Sachverständigenorganisation DEKRA stimmen und jedes dritte Fahrzeug einen manipulierten Kilometerzähler aufweist, geht der dadurch entstehende Schaden für Gebrauchtwagenkäufer jährlich in die Milliarden.

Betrügerische Zählerstandsfälschungen sind bei älteren Fahrzeugen seit Jahren an der Tagesordnung. Betroffen sind vor allem Autos der Baujahre 2000 und älter. Sie sind für Tachojustierer leichte Beute. Mittels Laptop und der nötigen Software kann der Kilometerstand in weniger als 15 Minuten je nach Geschmack nach unten verändert werden. Beim Verkauf des Fahrzeugs lassen sich so einige Tausend Euro herausholen. Ebenso werden Leasinganbieter und Versicherungen mit gefälschten Jahreslaufleistungen betrogen.

Erst seit Mitte der 1990er Jahre werden mehr und mehr manipulationssichere Kilometerzähler eingebaut. Die elektronischen Tachos der weitaus meisten seit 2001 produzierten Fahrzeuge sind nach ADAC-Angaben inzwischen kaum noch spurenlos zu manipulieren. Fast alle europäischen Hersteller speichern die Kilometerlaufleistung des Neuwagens nicht mehr nur im Tachometer, sondern zusätzlich auch in anderen Steuergeräten. Diese können in einer Vertragswerkstatt ausgelesen werden. Doch nicht alle Fahrzeughersteller ziehen hier an einem Strang. Vor allem Unternehmen aus Japan und Korea verzichten auf mögliche Manipulationssicherungen.

Wer beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf Nummer sicher gehen will, muss neben der genauen Überprüfung von Fahrzeugbrief und Serviceheft einige Details beachten: Auch TÜV- und Abgasuntersuchungs-Berichte sowie Reparaturrechnungen, die älter als drei Jahre sind, sollten hinsichtlich der Kilometerleistung überprüft werden. Bei Verweigerung der Ausgabe sind erste Zweifel angebracht. Aufkleber in Türausschnitten oder Motorraum geben Auskunft über Fahrzeuginspektionen oder Öl- bzw. Bremsflüssigkeitswechsel. Im Kaufvertrag muss unbedingt die tatsächliche Laufleistung und nicht nur der aktuelle Kilometerstand aufgeführt werden. Bei Betrugsverdacht nach einem Autokauf sollte unbedingt eine Kontrolle in einer Vertragswerkstatt erfolgen. Dort kann mit Diagnosesystemen oder Datenbanken häufig die Laufleistung nachvollzogen werden.

Die Autokiste-Redaktion betont: Wer einen Wagen mit selbst gefälschter Laufleistung anbietet, riskiert für den nicht unwahrscheinlichen Fall der Aufdeckung viel: Betrug ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann - auch der Versuch ist bereits strafbar.
text  Hanno S. Ritter
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