archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Entlastung durch 44 statt 40 Tonnen / Gängige Grenze im Kombinierten Verkehr
Initiative mahnt höheres Gewicht für Lkw an
Die Anhebung der Gewichtsgrenze habe, anders als das teilweise ins Spiel gebrachte 60-Tonnen-Limit, nur geringe Auswirkungen auf die Brückenbelastung, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier "Logistik-Engpässe bekämpfen – zulässiges Lkw-Gesamtgewicht angleichen" (Download-Link im nachfolgenden Kasten) unter Verweis auf ein aktuelles Gutachten.
Demgegenüber würde die Zahl der Transporte bei einer um 15 Prozent höheren Nutzlast (30 statt 26 Tonnen) rechnerisch um acht Prozent und damit um mehrere Millionen Fahrten gesenkt werden. Dies ginge einher nicht nur mit weniger Kraftstoffverbrauch und Abgasen, sondern auch mit weniger Unfällen. Zudem würde die Infrastruktur besser genutzt, vulgo: Staus verringert.
Dazu käme ein positiver Einfluss auf das zunehmende Problem des Mangels an Lkw-Fahrern. Schließlich, so argumentiert die Initiative, würde eine Anhebung der Gewichtsgrenze eine Angleichung an die Vorschriften in etlichen Nachbarländern bedeuten. Außer in Österreich, Polen und in der Schweiz gelten vielerorts höhere Limits, die jetzt geforderten 44 Tonnen etwa sind geltende Rechtslage in Belgien, Luxemburg, Frankreich und Tschechien.











