In Europa zu verreisen, ist inzwischen zur grenzenlosen Freude geworden. Das gilt allerdings nicht für Vierbeiner im Gepäck.
Hunde und Katzen etwa brauchen für zahlreiche Länder ein Gesundheitszeugnis, um die Grenze passieren zu dürfen. Die
Einfuhrgenehmigung wird vielfach unter strengen Auflagen vergeben. Meist müssen die Dokumente sogar vom Amtstierarzt
ausgestellt sein. Der ADAC hat die wichtigsten Bestimmungen in einer Tabelle zusammengestellt, damit die Fahrt in die
schönste Zeit des Jahres mit den geliebten Haustieren nicht unnötig getrübt wird. Die gute Meldung vorweg: Auf lästige
Maulkörbe und das Führen an der Leine kann bis auf Italien, Ungarn und der slowakischen Republik in allen europäischen
Ländern verzichtet werden.
Besonders streng verfahren die zwei großen europäischen Inseln. In Großbritannien müssen die Tiere sieben Monate vor
Reisebeginn gegen Tollwut geimpft werden und das Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes darf bei der Einreise nicht älter als
zwei Tage sein. Hinzu kommt, dass dem Tier ein Mikrochip implantiert sein muss. Sechs Monate Quarantäne gelten für die grüne
Insel Irland. Ausgenommen sind allerdings Tiere, die aus Großbritannien kommend mitgebracht werden.
Norwegen und Schweden lassen die Vierbeiner auch nur ins Land, wenn ihre umfangreichen Impf- und Gesundheitsvorschriften
eingehalten werden. Für beide Länder gelten spezielle Vorschriften, über die man sich in den zuständigen Vertretungen
informieren sollte. Finnland verlangt inzwischen eine Bescheinigung, dass das Tier gegen den Bandwurm echinococcus
multilocularis behandelt worden ist. Den Nachweis, dass Bello gegen Staupe geimpft ist, fordern Ungarn, die Slowakei und
Slowenien.
Die ADAC-Übersicht der wichtigtsen Bestimmungen in den europäischen Ländern finden Sie
hier.