archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
ADAC: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld in Österreich möglich
Sommerreifen im Winter: Teils hohe Bußgelder im Ausland
In Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben.
Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden, häufig situativ. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.
Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern vor, was auch für deutsche Autofahrer sinnvoll ist, obwohl der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil fordert. In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert werden.
Autofahrern, die trotz der Winterreifenpflichten mit Sommerpneus unterwegs sind, drohen teils drastische Bußgelder. In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld laut ADAC in Einzelfällen bis zu 5.000 Euro betragen.











