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ARCHIVADAC: Hohe Strafen, die auch mehrmals täglich berechnet werden
Italien: ZTL-Einfahrtsverbote unbedingt beachten
Zahlreiche italienische Innenstädte sind für den Verkehr gesperrt. Wer das – vorsätzlich oder
fahrlässig – missachtet, wird zur Kasse gebeten. Ausnahmen lassen sich aber erreichen, meldet der ADAC.
Die Fahrverbotszonen (italienisch: Zona a traffico limitato, abgekürzt ZTL) sollen die historischen Stadtzentren vom
Verkehr freihalten und dadurch die Luft- und Umweltverschmutzung verringern. Urlauber sollten auf eine entsprechende
Beschilderung achten. Denn Verstöße gegen das Einfahrtverbot werden empfindlich geahndet: Das Bußgeld beträgt mindestens
80 Euro. Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.
Ausnahmen gelten vielerorts beispielsweise für Fahrzeuge von Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort kann man das
Kennzeichen vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und so problemlos die oft videoüberwachte ZTL passieren. Auch
behinderte Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis ihrer Behinderung
bei der entsprechenden Kommune vorlegen - freilich ein oft nerviges und langwieriges Prozedere. Wichtig: Die Freischaltung sollte
man sich von Hotel oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.
Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem Parkplatz kann es passieren, dass man versehentlich mehrmals hintereinander
in eine ZTL einfährt und von einer Videokamera erfasst wird - dann wird der Betrag für jede Einfahrt erneut fällig, warnt der ADAC.
Auch wenn der Verstoß mit einem Mietwagen erfolgt, entgeht man der Geldbuße nicht: Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter
und berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.
text Hanno S. Ritter
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