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Zeuge spricht kontraproduktiv von Bullen im Prozess
Urteil: »Du Mädchen« zu Polizisten ist Beleidigung
Die Begründung des Urteils (- 122 Cs 588/14 -) liegt noch nicht vor. Obwohl der Begriff Mädchen an sich nicht beleidigend sei, könne er beleidigend wirken, wenn er darauf abziele, jemanden in seiner Ehre herabzusetzen, sagte ein Gerichtssprecher.
Die bisher unbescholtene Frau hatte in der Verhandlung behauptet, sie habe "n Märchen" ausgerufen. Doch für das Gericht waren die Aussagen von gleich drei Polizisten, sie hätten deutlich "Du Mädchen" gehört, glaubwürdiger. In ihrer Anwesenheit erklärte der als Zeuge vernommene Ehemann der Angeklagten wörtlich: "Sie würde so was nie zu einem Bullen sagen." Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.











