Lesezeit: ~ 1 Minute
ARCHIVZeuge spricht kontraproduktiv von Bullen im Prozess
Urteil: »Du Mädchen« zu Polizisten ist Beleidigung
Einen Polizeibeamten als "Du Mädchen" zu bezeichnen, ist eine strafbare Beleidigung, entschied das Amtsgericht
Düsseldorf. Der Ehemann der Angeklagten erwies ihr als Zeuge in der Verhandlung einen Bärendienst.
Die angeklagte Frau war als Beifahrerin ihres Mannes in eine Verkehrskontrolle geraten und soll daraufhin "Du Mädchen!"
aus dem Auto zu den Polizisten gerufen haben. Das Gericht sah dadurch den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an und
verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 200 Euro.
Die Begründung des Urteils (- 122 Cs 588/14 -) liegt noch nicht vor. Obwohl der Begriff Mädchen an sich nicht
beleidigend sei, könne er beleidigend wirken, wenn er darauf abziele, jemanden in seiner Ehre herabzusetzen, sagte ein
Gerichtssprecher.
Die bisher unbescholtene Frau hatte in der Verhandlung behauptet, sie habe "n Märchen" ausgerufen. Doch für das Gericht
waren die Aussagen von gleich drei Polizisten, sie hätten deutlich "Du Mädchen" gehört, glaubwürdiger. In ihrer
Anwesenheit erklärte der als Zeuge vernommene Ehemann der Angeklagten wörtlich: "Sie würde so was nie zu einem Bullen sagen."
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum
dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|