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9 Prozent mehr Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik Februar 2015: Schon wieder schlecht

DVR
Schlechte Entwicklung: Auch im Februar
gab es mehr Verkehrstote als im Vorjahresmonat
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 verloren insgesamt 424 Menschen ihr Leben im Straßenverkehr, das waren 19 Personen mehr (+ 4,7 %) als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Bei den Verletzten dagegen gab es einen Rückgang um 3,4 Prozent auf rund 48.000 Personen. Die Zahl der in den Monaten Januar und Februar 2015 polizeilich erfassten Unfälle stieg um 1,2 Prozent auf 361.200. Während die Unfälle mit Personenschaden in diesem Zeitraum um 3,6 Prozent auf rund 36.900 zurückgingen, stieg die Zahl der reinen Sachschaden-Crashs um 1,7 Prozent auf etwa 324.300 an. Reine Februar-Zahlen veröffentlichte die Behörde insoweit nicht.
Bezogen auf die Bundesländer und die Verkehrstoten in Januar und Februar mussten vor allem Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz deutliche Zuwächse hinnehmen, während Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein gute Tendenzen melden konnten. Diese Tendenzen sind nach zwei Monaten aber noch nicht belastbar, dies gilt speziell für die vergleichsweise geringen Fallzahlen in den Stadtstaaten.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.











