Nach einem enttäuschenden Jahr 2014 startet die Unfallbilanz genauso enttäuschend ins neue Jahr:
Im Januar gab es mehr Unfälle, mehr Verletzte, mehr Tote.
ADAC
Das Jahr 2015 startet mit einem
leichten Plus bei den Verkehrsopfern
Im Januar 2015 kamen nach vorläufigen Berechnungen 222 Menschen auf Deutschlands Straße ums Leben, vier Personen
oder 1,8 Prozent mehr als im letzten Januar. Auch die Zahl der Verletzten erhöhte sich um 1,4 Prozent auf
knapp 25.700 Menschen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag in Wiesbaden mit.
Insgesamt nahm die Polizei im Januar 2015 rund 188.200 Straßenverkehrsunfälle auf, 1,9 Prozent mehr als im
entsprechenden Vorjahresmonat. Dabei wurden 0,7 Prozent mehr Unfälle mit Personenschaden (19.700) erfasst.
Die Zahl der reinen Sachschaden-Crashs stieg um 2,0 Prozent auf rund 168.400.
Bezogen auf die Verkehrstoten lief es in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besonders schlecht,
während Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen gute Tendenzen vorweisen können. Nach einem Monat sind diese Zahlen aber
noch nicht belastbar, erst recht nicht in Bezug auf die kleinen Stadtstaaten.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind,
unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst.
Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht
jedoch Suizid-Fälle.