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ADAC warnt vor unzulässiger Bereifung
Winterreifenverbot in Italien: Hohe Strafen drohen
Außerdem dürfe der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Der Index findet sich als letzter Buchstabe auf der Bereifung. Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen Straßen unterwegs ist, muss den Angaben zufolge mit Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen, schlimmstenfalls auch mit einer Beschlagnahme des Wagens.











