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ARCHIVADAC warnt vor unzulässiger Bereifung
Winterreifenverbot in Italien: Hohe Strafen drohen
Autofahrer, die in den kommenden Tagen noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen in Italien unterwegs sein möchten, sollten vor der Fahrt
den Index ihrer Reifen mit den Eintragungen im Fahrzeugschein abgleichen, um hohe Strafen zu vermeiden.
Von 15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 dürfen bestimmte Winterreifen und Ganzjahresreifen (jeweils M+S) in Italien nicht mehr genutzt werden. Betroffen
sind Fahrzeuge, die Reifen mit den - allerdings seltenen - Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben, teilt der ADAC mit.
Außerdem dürfe der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Der Index findet sich als letzter Buchstabe auf der Bereifung. Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen
Reifen auf italienischen Straßen unterwegs ist, muss den Angaben zufolge mit Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen, schlimmstenfalls auch
mit einer Beschlagnahme des Wagens.
text Hanno S. Ritter
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