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Freitag, 29. März 2024
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Tagfahrlicht ab Anfang 2014 Vorschrift

Schweiz führt Lichtpflicht ein

Ein weiteres Land führt eine allgemeine Lichtpflicht für Autofahrer ein: In der Schweiz sind Lichtmuffel ab Anfang 2014 nicht mehr geduldet. Autofahrer in der Schweiz müssen ab 1. Januar 2014 auch tagsüber das Licht einschalten. Zulässig sind Tagfahrleuchten in Halogen oder LED-Technik und das Abblendlicht. Wer ab diesem Zeitpunkt ohne Tagfahrlicht (DRL) in eine Verkehrskontrolle gerät, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 40 Schweizer Franken (ca. 33 Euro) rechnen.

Mit der Neuregelung, von der Oldtimerfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1970 ausgenommen sind, soll die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit weiter erhöht werden.

Eine generelle Lichtpflicht am Tag gibt es bereits in etlichen europäischen Staaten, siehe nachfolgenden Link. Demgegenüber hat Österreich die 2005 eingeführte Lichtpflicht inzwischen wieder abgeschafft.
text  Hanno S. Ritter
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