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Freitag, 29. März 2024
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Zweifel an der Höhe der Staatsförderung angemeldet

EU-Kommission untersucht Beihilfevorhaben für das neue BMW-Werk in Leipzig

Siehe Bildunterschrift
Dieses Modell gewann den 1. Preis im © BMW AG
Designwettbewerb um das neue BMW-Werk, an dessen
Kosten sich der Staat mit über 400 Mio. Euro beteiligen will
Die Europäische Kommission eröffnet das förmliche Prüfverfahren wegen des Beihilfevorhabens der deutschen Behörden für ein neues BMW-Werk in Leipzig. Dabei geht es um eine Investition von rund 1,2 Mrd. Euro, von denen 418,6 Mio. Euro durch eine Beihilfe finanziert würden. Es soll festgestellt werden, ob dieses Vorhaben den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Kfz-Sektor entspricht.

Die Hauptzweifel der Kommission betreffen die Höhe der Beihilfe und die Frage, ob der Beihilfebetrag nicht etwa größer ist als das "regionale Handicap" des Standorts Leipzig im Vergleich zum BMW-Alternativstandort in der Tschechischen Republik.

Die Kommission erkannte Leipzig in Sachsen als ein Fördergebiet an. Der Regionalbeihilfehöchstsatz beträgt dort für Großunternehmen gewöhnlich 28 Prozent. Allerdings kann dieser Satz unter bestimmten Bedingungen auf 35 Prozent heraufgesetzt werden. Die beabsichtigte Beihilfe an BMW beträgt 34,7 Prozent. Die Kommission konnte anhand der ihr bisher von Deutschland in diesem komplizierten Fall vorgelegten Informationen nicht feststellen, ob die geplante Beihilfe mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie vereinbar ist, insbesondere was die in der Kosten-Nutzen-Analyse berechnete sogenannte Verhältnismäßigkeit der Beihilfe betrifft. Deswegen hat sie beschlossen, das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen, so dass Deutschland und alle Beteiligten Gelegenheit erhalten, sich zu dem Vorgang zu äußern.

Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe wird eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Darin werden die Kosten, die der Kapitalgeber übernehmen muss, um sein Investitionsprojekt in dem betreffenden Gebiet durchzuführen, mit den Kosten verglichen, die er für ein gleiches Investitionsprojekt an einem Alternativstandort zu übernehmen hätte. Auf diese Weise können die besonderen Nachteile des betreffenden Fördergebiets (sogenanntes regionales Handicap) bestimmt werden. Die Beihilfe darf weder den Regionalbeihilfehöchstsatz für Neuinvestitionen in dem Fördergebiet (hier 35 %, siehe oben) noch das in der Kosten-Nutzen-Analyse berechnete regionale Handicap überschreiten. Die eigentlichen Bedenken der Kommission betreffen die Verhältnismäßigkeit der Beihilfe.

Durch die Ansiedlung von BMW in Leipzig wird die Schaffung von rund 2.600 direkten neuen Arbeitsplätzen erwartet.

Im Gegensatz zu BMW hat Porsche, ebenfalls mit einem neuen Werk in Leipzig vertreten (hier rollt ab Herbst der neue Cayenne vom Band), auf EU-Subventionen in mehrstelliger Millionenhöhe verzichtet, um unabhängig zu bleiben und die Fragwürdigkeit solcher Subventionen deutlich zu machen.
text  Hanno S. Ritter
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