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Dieses Modell gewann den 1. Preis im
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© BMW AG
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Designwettbewerb um das neue BMW-Werk, an dessen
Kosten sich der Staat mit über 400 Mio. Euro beteiligen will
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Die Europäische Kommission eröffnet das förmliche Prüfverfahren wegen des Beihilfevorhabens der deutschen
Behörden für ein neues BMW-Werk in Leipzig. Dabei geht es um eine Investition von rund 1,2 Mrd. Euro, von denen
418,6 Mio. Euro durch eine Beihilfe finanziert würden. Es soll festgestellt werden, ob dieses Vorhaben den
Vorschriften über staatliche Beihilfen im Kfz-Sektor entspricht.
Die Hauptzweifel der Kommission betreffen die Höhe der Beihilfe und die Frage, ob der Beihilfebetrag nicht etwa
größer ist als das "regionale Handicap" des Standorts Leipzig im Vergleich zum BMW-Alternativstandort in der
Tschechischen Republik.
Die Kommission erkannte Leipzig in Sachsen als ein Fördergebiet an. Der Regionalbeihilfehöchstsatz beträgt dort
für Großunternehmen gewöhnlich 28 Prozent. Allerdings kann dieser Satz unter bestimmten Bedingungen auf 35
Prozent heraufgesetzt werden. Die beabsichtigte Beihilfe an BMW beträgt 34,7 Prozent.
Die Kommission konnte anhand der ihr bisher von Deutschland in diesem komplizierten Fall vorgelegten
Informationen nicht feststellen, ob die geplante Beihilfe mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrahmens für
staatliche Beihilfen in der Kfz-Industrie vereinbar ist, insbesondere was die in der Kosten-Nutzen-Analyse
berechnete sogenannte Verhältnismäßigkeit der Beihilfe betrifft. Deswegen hat sie beschlossen, das förmliche
Prüfverfahren zu eröffnen, so dass Deutschland und alle Beteiligten Gelegenheit erhalten, sich zu dem Vorgang zu
äußern.
Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe wird eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Darin werden
die Kosten, die der Kapitalgeber übernehmen muss, um sein Investitionsprojekt in dem betreffenden Gebiet
durchzuführen, mit den Kosten verglichen, die er für ein gleiches Investitionsprojekt an einem Alternativstandort
zu übernehmen hätte. Auf diese Weise können die besonderen Nachteile des betreffenden Fördergebiets (sogenanntes
regionales Handicap) bestimmt werden. Die Beihilfe darf weder den Regionalbeihilfehöchstsatz für Neuinvestitionen
in dem Fördergebiet (hier 35 %, siehe oben) noch das in der Kosten-Nutzen-Analyse berechnete regionale Handicap
überschreiten. Die eigentlichen Bedenken der Kommission betreffen die Verhältnismäßigkeit der Beihilfe.
Durch die Ansiedlung von BMW in Leipzig wird die Schaffung von rund 2.600 direkten neuen Arbeitsplätzen erwartet.
Im Gegensatz zu BMW hat Porsche, ebenfalls mit einem neuen Werk in Leipzig vertreten (hier rollt ab Herbst
der neue Cayenne vom Band), auf EU-Subventionen in mehrstelliger Millionenhöhe verzichtet, um unabhängig zu
bleiben und die Fragwürdigkeit solcher Subventionen deutlich zu machen.