archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
0,5 Prozent weniger Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik Juli 2013: Mehr Verletzte
![]() | |
| 0,5 Prozent weniger | ACE |
| Verkehrstote im Juli 2013 | |
Insgesamt ereigneten sich rund 207.400 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle, 2,4 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahresmonat. Dabei erhöhte sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden (+11,8 % auf 32.200) wesentlich stärker als die Zahl der reinen Sachschaden-Crashs. Mitverantwortlich dafür dürfte das gute Wetter im Juli gewesen sein, das zu mehr Verkehr im Allgemeinen, zu mehr Fußgängern und Zweiradfahrern im Besonderen und auch zu höheren Geschwindigkeiten führt.
Nach den ersten sieben Monaten dieses Jahres stehen rund 1,35 Millionen Verkehrsunfälle (-1,4 %) in der Statistik. Darunter waren rund 161.100 Unfälle mit Personenschaden (-6,5 %), bei denen 1.795 Personen getötet (-267 Personen oder -12,9 Prozent) und weitere 206.900 (-6,3 %) verletzt wurden. Die Zahl der Unfälle mit ausschließlich Sachschaden sank um 0,7 Prozent auf rund 1,19 Millionen.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.












