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Über 33 Millionen Anfragen beim Zentralruf in 40 Jahren
Zentralruf der Versicherer mit neuer Nummer
"In diesen 40 Jahren hat sich der Service des Zentralrufs kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert", erklärte Heiko Beermann, Geschäftsführer der GDV DL heute auf einer Pressekonferenz in Hamburg. So habe sich die Bearbeitungszeit einer Anfrage von einem Tag auf wenige Minuten reduziert. Im vergangenen Jahr erreichten den Zentralruf rund 1,8 Mio. Anfragen - das sind mehr als zwei Drittel der über 2,4 Millionen polizeilich erfassten Verkehrsunfälle im letzten Jahr in Deutschland.
Ab sofort ist der Zentralruf der Autoversicherer über die neue, gebührenfreie Service-Rufnummer
0800 – 25 026 00
zu erreichen. Anstelle einer einprägsamen Vanity-Nummer wie etwa 0800-Zentralruf (9368725783) setzt der GDL hier auf
eine der bisherigen 0180-Nummer ähnliche Zahlenfolge. Dort erhält der Anrufer bei Nennung des Kennzeichens und weniger
Angaben zum Unfall weiterhin die Kontaktdaten des zuständigen Versicherers. Da 0800er-Nummern aus dem Ausland nicht
genutzt werden können, steht den Anrufern aus dem Ausland weiterhin die Festnetznummer +49 40 300 330 300 zur Verfügung,
auf die die 0180 bisher verwies.
Der Zentralruf startete 1972 als eines der ersten deutschen Callcenter 1972 zunächst als Modellversuch für das Stadtgebiet Hamburg. Die Information an die Autofahrer, die von zu Hause oder aus der Telefonzelle anriefen, erfolgte innerhalb 24 Stunden. Bereits 1973 gab es den Zentralruf an 13 Standorten. Der Verkehrsfunk bewarb den Service mit der Durchsage der verschiedenen Telefonnummern. 1980 erreichten den so genannten "Blechschaden-Notruf" bereits rund 380.000 Anrufe. Ab Mai 1986 gab es eine einheitliche Rufnummer für alle Standorte des Zentralrufes, allerdings musste noch die jeweilige Ortsvorwahl gewählt werden. Erst ab 1997 galt eine bundesweit einheitliche Nummer rund um die Uhr.
Zwei Jahre später war der Zentralruf auch per E-Mail oder Fax erreichbar, seit 2002 können spezielle Anfragergruppen wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Sachverständige eine Online-Abfrage beim Zentralruf durchführen, und seit Frühjahr 2012 sind mobile Anfragen über Smartphones unter mobile.zentralruf.de möglich. Nur noch gut die Hälfte der Anfragen kommt inzwischen über das Telefon - 2011 etwa lag der Anteil bei knapp 55 Prozent.
Der Zentralruf ist auch für die Abwicklung eines Unfallschadens im Ausland von Bedeutung. Er erfüllt dabei einen wesentlichen Bestandteil nationaler Gesetzgebung und europäischer Richtlinien: Jeder Versicherer in Europa ist verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungs-Beauftragten zu benennen. Nach § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes ist der Zentralruf der Autoversicherer die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Beim Zentralruf erfährt der Geschädigte, wer der Schadenregulierungsbeauftragte der gegnerischen ausländischen Versicherung ist.












