GDV DL
Rund 1,8 Mio. Anrufe im
Jahr: Zentralruf der Autoversicherer
Eines der ältesten Callcenter Deutschland feiert Geburtstag – und schenkt sich eine neue Nummer.
Der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg hat seit dem Start 1972 nach eigenen Angaben rund
33.354.000 Anfragen beantwortet.
Am 1. Juli vor 40 Jahren wurde der Zentralruf der Autoversicherer gegründet. Er informiert Anrufer nach einem
Unfall über die gegnerische Versicherung. Zu den Auskunftssuchenden gehören Autofahrer, aber auch Anwälte,
Sachverständige und Kraftfahrzeug-Werkstätten. Der Dienst wird im Auftrag der Autoversicherer organisiert
und betreut durch die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) in Hamburg.
"In diesen 40 Jahren hat sich der Service des Zentralrufs kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert", erklärte
Heiko Beermann, Geschäftsführer der GDV DL heute auf einer Pressekonferenz in Hamburg. So habe sich die Bearbeitungszeit
einer Anfrage von einem Tag auf wenige Minuten reduziert. Im vergangenen Jahr erreichten den Zentralruf rund 1,8 Mio.
Anfragen - das sind mehr als zwei Drittel der über 2,4 Millionen polizeilich erfassten Verkehrsunfälle im letzten Jahr
in Deutschland.
Ab sofort ist der Zentralruf der Autoversicherer über die neue, gebührenfreie Service-Rufnummer
0800 – 25 026 00
zu erreichen. Anstelle einer einprägsamen Vanity-Nummer wie etwa 0800-Zentralruf (9368725783) setzt der GDL hier auf
eine der bisherigen 0180-Nummer ähnliche Zahlenfolge. Dort erhält der Anrufer bei Nennung des Kennzeichens und weniger
Angaben zum Unfall weiterhin die Kontaktdaten des zuständigen Versicherers. Da 0800er-Nummern aus dem Ausland nicht
genutzt werden können, steht den Anrufern aus dem Ausland weiterhin die Festnetznummer +49 40 300 330 300 zur Verfügung,
auf die die 0180 bisher verwies.
Der Zentralruf startete 1972 als eines der ersten deutschen Callcenter 1972 zunächst als Modellversuch für das
Stadtgebiet Hamburg. Die Information an die Autofahrer, die von zu Hause oder aus der Telefonzelle anriefen,
erfolgte innerhalb 24 Stunden. Bereits 1973 gab es den Zentralruf an 13 Standorten. Der Verkehrsfunk bewarb den
Service mit der Durchsage der verschiedenen Telefonnummern. 1980 erreichten den so genannten "Blechschaden-Notruf"
bereits rund 380.000 Anrufe. Ab Mai 1986 gab es eine einheitliche Rufnummer für alle Standorte des Zentralrufes,
allerdings musste noch die jeweilige Ortsvorwahl gewählt werden. Erst ab 1997 galt eine bundesweit einheitliche Nummer
rund um die Uhr.
Zwei Jahre später war der Zentralruf auch per E-Mail oder Fax erreichbar, seit 2002 können spezielle Anfragergruppen
wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Sachverständige eine Online-Abfrage beim Zentralruf durchführen,
und seit Frühjahr
2012 sind mobile Anfragen über Smartphones unter mobile.zentralruf.de möglich. Nur noch gut die Hälfte der Anfragen
kommt inzwischen über das Telefon - 2011 etwa lag der Anteil bei knapp 55 Prozent.
Der Zentralruf ist auch für die Abwicklung eines Unfallschadens im Ausland von Bedeutung. Er erfüllt dabei einen
wesentlichen Bestandteil nationaler Gesetzgebung und europäischer Richtlinien: Jeder Versicherer in Europa ist
verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungs-Beauftragten zu benennen. Nach § 8a des
Pflichtversicherungsgesetzes ist der Zentralruf der Autoversicherer die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle
für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Beim Zentralruf erfährt der Geschädigte, wer der
Schadenregulierungsbeauftragte der gegnerischen ausländischen Versicherung ist.