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Rückdatierungs-Praxis bleibt vorerst bestehen
TÜV: HU-Reform verzögert sich
Der geplante Wegfall der Rückdatierungsvorschrift - für Autofahrer die aktuell wichtigste Änderung - wird daher bis auf Weiteres ebenfalls nicht erfolgen. Der TÜV Süd weist darauf hin, dass bei Überziehen der Hauptuntersuchung die Gültigkeit der neuen Plakette weiter auf das eigentliche, von der bisherigen Plakette vorgegebene Fälligkeitsdatum rückdatiert wird. Nach Angaben des ADAC vom Herbst 2011 wird dies aber von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich gehandhabt.
Um das Ziel des Nichtlohnens einer Fristüberziehung auch nach Wegfall der Rückdatierungsvorschrift beizubehalten, sieht der Gesetzesentwurf bei Überziehung um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Bisher wird das Überziehen um bis zu zwei Monate gar nicht, um bis zu vier Monate nur mit 15 und um vier bis acht Monate mit gerade einmal 25 Euro Verwarnungsgeld sanktioniert.











