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Freitag, 19. April 2024
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Vollautomatisches Mauterhebungssystem geplant / Einsatz der Einnahmen "weitgehend" für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen

Lkw-Maut: Gesetzgebungsverfahren eingeleitet

Siehe Bildunterschrift
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau-, und Wohnungswesen, Angelika Mertens, stellte den Gesetzentwurf in der ersten Lesung am 11. Oktober 2001 dem Deutschen Bundestag vor. Die Einführung eines modernen "road-pricing" für schwere Lkw in Deutschland sei damit einen wichtigen Schritt vorangebracht worden, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin. Der Gesetzentwurf bilde die Grundlage für eine verstärkte Finanzierung der Verkehrswege durch die Nutzer der Infrastruktur.

"Mit dem Einstieg in eine stärkere Nutzerbeteiligung bei der Infrastrukturfinanzierung werden die Voraussetzungen für dringend erforderliche zusätzliche Investitionen geschaffen, die zu einer Verbesserung dieses wichtigen Standortfaktors führen werden," so Mertens weiter.

Die Bundesregierung beabsichtige, die Mauteinnahmen weitgehend für die Verkehrsinfrastruktur einzusetzen. So werde das bereits beschlossene Anti-Stau-Programm (ASP) mit Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. "Mit dem ASP wollen wir Kapazitätsengpässe im Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz reduzieren bzw. vorhandene Kapazitäten sichern" sagte Mertens. Auch über die Finanzierung des Anti-Stau-Programms hinausgehende Einnahmen würden weitgehend zusätzlich in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dasss die derzeitige zeitbezogene Eurovignette durch eine streckenbezogene Lkw-Maut ersetzt wird. Die Autobahnbenutzungsgebühren für Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden in Zukunft also von den gefahrenen Kilometern abhängen. Die Höhe der Maut wird differenziert nach der Anzahl der Achsen und mehreren Schadstoffemissionsklassen. Die Mautsätze sollen künftig der Fortentwicklung der Umweltstandards bei den Schadstoffemissionen flexibel und rasch angepasst werden können. Der Gesetzentwurf enthält deshalb keine konkreten Kilometerbeträge. Vielmehr wird die Mauthöhe durch gesonderte Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden. Die Mauthöhe muss sich hierbei auf Grund des EU-Rechts an den Wegekosten orientieren. Die Mauteinnahmen werden dem Bund zufließen.

Nach dem Gesetzentwurf kann die Errichtung und der Betrieb des Mautsystems einem privaten Unternehmen übertragen werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, das technische und organisatorische Know-how der Industrie bei der Realisierung dieses Vorhabens einzubeziehen. "Mit der Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut und eines weitgehend vollautomatischen Mauterhebungssystem wird Deutschland eine internationale Vorreiterrolle einnehmen. Die sich daraus ergebenden Marktchancen für die Industrie können auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen," sagte Mertens.

Weitere Infos zum Thema und den Gesetzentwurf zum Herunterladen hält das BMVBW auf seiner Website bereit.
text  Hanno S. Ritter
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