Vollautomatisches Mauterhebungssystem geplant / Einsatz der Einnahmen "weitgehend" für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von
streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit
schweren Nutzfahrzeugen dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für
Verkehr, Bau-, und Wohnungswesen, Angelika Mertens, stellte den
Gesetzentwurf in der ersten Lesung am 11. Oktober 2001 dem Deutschen
Bundestag vor. Die Einführung eines modernen "road-pricing" für
schwere Lkw in Deutschland sei damit einen wichtigen Schritt
vorangebracht worden, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin. Der
Gesetzentwurf bilde die Grundlage für eine verstärkte Finanzierung der
Verkehrswege durch die Nutzer der Infrastruktur.
"Mit dem Einstieg in eine stärkere Nutzerbeteiligung bei der
Infrastrukturfinanzierung werden die Voraussetzungen für dringend
erforderliche zusätzliche Investitionen geschaffen, die zu einer
Verbesserung dieses wichtigen Standortfaktors führen werden," so
Mertens weiter.
Die Bundesregierung beabsichtige, die Mauteinnahmen weitgehend für die
Verkehrsinfrastruktur einzusetzen. So werde das bereits beschlossene
Anti-Stau-Programm (ASP) mit Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden.
"Mit dem ASP wollen wir Kapazitätsengpässe im Straßen-, Schienen- und
Wasserstraßennetz reduzieren bzw. vorhandene Kapazitäten sichern"
sagte Mertens. Auch über die Finanzierung des Anti-Stau-Programms
hinausgehende Einnahmen würden weitgehend zusätzlich in die
Verkehrsinfrastruktur fließen.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, dasss die derzeitige
zeitbezogene Eurovignette durch eine streckenbezogene Lkw-Maut ersetzt
wird. Die Autobahnbenutzungsgebühren für Lkw ab 12 Tonnen zulässigem
Gesamtgewicht werden in Zukunft also von den gefahrenen Kilometern
abhängen. Die Höhe der Maut wird differenziert nach der Anzahl der
Achsen und mehreren Schadstoffemissionsklassen. Die Mautsätze sollen
künftig der Fortentwicklung der Umweltstandards bei den
Schadstoffemissionen flexibel und rasch angepasst werden können. Der
Gesetzentwurf enthält deshalb keine konkreten Kilometerbeträge.
Vielmehr wird die Mauthöhe durch gesonderte Rechtsverordnung der
Bundesregierung festgelegt werden. Die Mauthöhe muss sich hierbei auf
Grund des EU-Rechts an den Wegekosten orientieren. Die Mauteinnahmen
werden dem Bund zufließen.
Nach dem Gesetzentwurf kann die Errichtung und der Betrieb des
Mautsystems einem privaten Unternehmen übertragen werden. Dies
eröffnet die Möglichkeit, das technische und organisatorische Know-how
der Industrie bei der Realisierung dieses Vorhabens einzubeziehen.
"Mit der Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut und eines
weitgehend vollautomatischen Mauterhebungssystem wird Deutschland eine
internationale Vorreiterrolle einnehmen. Die sich daraus ergebenden
Marktchancen für die Industrie können auch zur Sicherung von
Arbeitsplätzen beitragen," sagte Mertens.
Weitere Infos zum Thema und den Gesetzentwurf zum Herunterladen
hält das BMVBW auf seiner Website bereit.