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Endgültig nicht bei Edeka:
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© Fiat Automobil AG
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Fiat Punto
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Das Landgericht Köln hat am vergangenen Freitag sein Urteil im Verfügungsverfahren der Fiat Automobil AG gegen
die neukauf Markt GmbH, eine Tochtergesellschaft der Edeka Handelsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, wegen der
Werbung für die Verkaufsaktion "Jetzt schlägt's Punto" verkündet. "neukauf Markt" hatte die Edeka-Werbung im
Internet und in eigenen Märkten verbreitet.
Mit einstweiliger Verfügung vom 11.05.2001 hatte das Landgericht Köln "neukauf Markt" bereits die Werbung
untersagt, wogegen Widerspruch eingelegt wurde.
Mit seinem Urteil bestätigt das Gericht seine Verfügung vom 11.05.2001 (Autokiste berichtete) und untersagt die
Werbung insgesamt als unzulässiges Koppelungsangebot. Es sei einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen
und verständigen Verbraucher ein Preisvergleich kaum, zumindest aber nur verbunden mit großen Schwierigkeiten
möglich; daher würden die Verbraucher auf die durch die Edeka-Werbung vermittelte besondere Preisgünstigkeit des
Angebots vertrauen und von einem Preisvergleich gänzlich Abstand nehmen. Denn kaum ein Interessent werde über die
notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die ihm eine Preisermittlung zuverlässig ermöglichen.
Das Landgericht Köln
(- 31 O 315/01 -) hat sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Urteil des
Oberlandgerichts Karlsruhe vom 14.08.2001 auseinandergesetzt und klar gestellt, dasss Koppelungsangebote nicht nur
dann wettbewerbsrechtlich unzulässig seien, wenn ein Preisvergleich unmöglich sei, sondern auch dann, wenn der
Preisvergleich extrem erschwert werde.
Frank Pohmer, Leiter der Rechtsabteilung der Fiat Automobil AG, begrüßt die Entscheidung aus Köln: "Das OLG
Karlsruhe hatte immerhin die Irreführung der Verbraucher hinsichtlich des Vertragspartners erkannt. Das Urteil
des LG Köln besagt, dasss Koppelungsangebote nicht stets unzulässig sind, wohl aber das von Edeka."
Pohmer weiter: "Um es klar zu sagen: Edeka durfte keineswegs aufgrund des Urteils des OLG Karlsruhe Puntos
verkaufen, erst recht aber nicht nach der Entscheidung des LG Köln, sieht man einmal davon ab, dasss Edeka
ohnehin nie Puntos verkaufen wollte, sondern 'nur' vermitteln. Eine 'Revolution im Automobil-Vertrieb'
(Edeka-Slogan, Anm. d. Red.) findet daher nicht statt."
Edeka hatte den schwarzen Punto in Baden-Württemberg im Paket mit einem Motorroller (!), einem Laptop-Computer
und weiteren Elektronikprodukten zum Preis von 24.500,- Mark zzgl. Überführungskosten angeboten, was nach
Unternehmensangaben einer Ersparnis gegenüber dem Listenpreis von rund einem Viertel entspricht. Im vergangenen
Jahr war Edeka mit einer geplanten ähnlichen Aktion mit dem Smart gescheitert, nachdem es bereits im Vorfeld zu
Unstimmigkeiten mit dem DaimlerChrysler-Konzern gekommen war.