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ADAC: Neues "Pickerl" nur bei Bruch der Windschutzscheibe
Jahresvignette Österreich: Bei Fahrzeugwechsel und Totalschaden kein Ersatz
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Auch bei einem Totalschaden - ob verschuldet oder unverschuldet - wird kein Vignetten-Ersatz geleistet. Das Pickerl bleibt beim "Bruch-Auto" und kann nicht weiter verwendet werden. Auf dem Kulanzweg kann eine Vignette nur ersetzt werden, wenn die Windschutzscheibe zu Bruch geht - etwa durch Steinschlag, Wildschaden oder durch eine Unfall (der aber nicht zum Totalschaden führen darf). Ersetzt wird nur eine Jahresvignette und zwar ausschließlich von den beiden österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, der ÖSAG in Salzburg sowie von bestimmten Ausgabestellen an den Grenzübergängen Salzburg, Kiefersfelden, Suben, Reschenpass und Brenner.
Damit man überhaupt eine Ersatz-Jahresvignette bekommt, muss man folgende Unterlagen dabei haben: Original-Jahresvignette (eventuell sogar mit dem Scheibenteil), Trägerfolie mit Seriennummer der Original-Vignette (unterer perforierter Abschnitt) und die Werkstattrechnung über das Auswechseln der Frontscheibe.












