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OLG Köln: Modellbezeichnungen von Volvo nicht wettbewerbswidrig
DaimlerChrysler unterliegt im Rechtsstreit gegen Volvo
Das von der Firma Volvo für die von ihr hergestellten Fahrzeuge verwendete Kennzeichnungssystem
(z. B. S 80, C 70, V 70) verstößt nicht gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Dies hat das Oberlandesgericht Köln durch - nicht rechtskräftiges - Urteil vom heutigen Tage
(- 6 U 115/00) unter Abweisung einer Klage der Firma Daimler-Chrysler AG entschieden.
Das verwendete Kennzeichnungssystem - die Firma Daimler-Chrysler AG hatte die Klage ausdrücklich nicht auf die
einzelnen Kennzeichen, sondern auf das System als solches gestützt - täusche nicht über die betriebliche
Herkunft der Fahrzeuge. Die ganz überwiegend aus der Kombination eines einzelnen Buchstabens
mit einer im Dezimalsystem aufsteigenden zweistelligen Zahl gebildeten Bezeichnungen der Firma Volvo
würden in ihrer Systematik deutlich von den Bezeichnungen der Firma Daimler-Chrysler AG abweichen.
Die Gefahr einer Verwechslung mit Mercedes-Fahrzeugen bestehe daher nicht. Die Verwendung
der Bezeichnungen beute auch nicht in unlauterer Weise durch Annäherung an das Kennzeichnungssystem
der Firma Daimler-Chrysler AG (z. B. C 220, S 280, E 300, SL 500) den guten Ruf der
Mercedes-Fahrzeuge aus. Der Ruf dieser Fahrzeuge, erstklassige, hochwertige Pkw zu sein, werde bei
den maßgeblichen Verkehrskreisen durch die Fahrzeuge selbst und die mit ihnen in Verbindung gebrachten
Wort- und Bildmarken ("Mercedes"/"Stern im Kreis") begründet, nicht jedoch durch die in
erster Linie der technischen Unterscheidung und Klassifizierung dienende Systematik der
Modellbezeichnungen.
Es sei auch nicht ersichtlich, hieß es weiter, dasss die Verwendung des Kennzeichnungssystems durch die
Firma Volvo den guten Ruf des Bezeichnungssystems der Firma Daimler-Chrysler AG beeinträchtige.
Der gute Ruf knüpfe an den Marken an und nicht an dem Kennzeichnungssystem. Abgesehen davon
könne von einem "Rufgefälle", das geeignet wäre, dem guten Ruf der Fahrzeuge der Firma
DaimlerChrysler
AG zu schaden, nicht ausgegangen werden. Ebenso wie diese für ihre Fahrzeuge den Ruf
hoher technischer Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit in Anspruch nehme, verbinde sich auch mit
den Modellen der Firma Volvo der Ruf eines hohen Sicherheitsstandards sowie technischer Ausgereiftheit.
text Hanno S. Ritter
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