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ADAC: Mehr Geld für Dienst- und Geschäftsfahrten
Neue Kilometerpauschalen
Übersteigen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen diese Pauschalen, können sie beim Finanzamt per Einzelkostennachweis geltend gemacht werden. Wer aus dienstlichen bzw. geschäftlichen Gründen jemanden mitnimmt, kann wie bisher zusätzlich drei Pfennige beim Pkw und zwei Pfennige beim Motorrad ansetzen.
Der ADAC weist darauf hin, dasss die neue Regelung nichts mit der steuerlichen Behandlung der Arbeitswegkosten zu hat. Hier wurde zu Beginn des Jahres eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale eingeführt, die auch für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel sowie für Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger gilt. Dabei können für die ersten zehn Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeitsstätte 70 Pfennig, für jeden weiteren Kilometer 80 Pfennig von der Steuer abgesetzt werden.











