Nicht nur die Vignettenpreise wurden in Österreich stark angehoben (Autokiste berichtete), auch das Bußgeld für das
Fahren ohne gültige Vignette hat sich merklich erhöht. Pickerl-Sünder müssen jetzt laut ADAC ein um 75 Mark erhöhtes
Bußgeld berappen. Anstatt 160 Mark sind ab sofort umgerechnet 235 Mark fällig. Generell gilt in Österreich ein
Maut-Verstoß als Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von zwischen 3.000 und 30.000 Schilling geahndet wird.
Die Bestrafung unterbleibt, wenn Schwarzfahrer an Ort und Stelle die Ersatzmaut von umgerechnet 235 Mark entrichten.
Die Ersatzmaut kann bei der österreichischen Gendarmerie oder Zollwache auch mit Kreditkarten (Visa, Eurocard, Diners
oder Amexco) oder auch in einer anderen konvertierbaren Währung entrichtet werden. Der ADAC macht darauf aufmerksam,
dass in der Bußgeld-Zahlung die Vignettengebühr nicht enthalten ist. Mit dem ausgehändigten Bußgeld-Beleg dürfen die
österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen lediglich weitere 24 Stunden benutzt werden. Autofahrer, die danach
weiter auf der Autobahn bleiben wollen, müssen sich eine Vignette kaufen.
Die orangefarbene österreichische Jahresvignette 2001 (für 142,50 Mark), die Zwei-Monats-Vignette (für 43 Mark) und die
zehn Tage geltende Wochen-Vignette (für 15 Mark) sind gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe anzubringen.
Abgelaufene Vignetten sind zu entfernen. An der Windschutzscheibe dürfen maximal zwei österreichische Pickerl kleben.
Zur Anbringung von Vignetten nicht erlaubt sind beispielsweise spezielle Folien, Saugnäpfe und Klebebänder. Zwei-Monats-
und Zehn-Tages-Vignetten müssen zudem gelocht sein. Wer die Vignette nicht angeklebt bzw. nicht gelocht hat, wird bei
einer Kontrolle genauso bestraft, wie Autofahrer ohne Pickerl.