archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Darf der Kfz-Schlüssel in den Briefkasten der Werkstatt geworfen werden?
Autodiebstahl: Versicherung zahlt nicht immer
Der Autofahrer stritt daraufhin mit seiner Kaskoversicherung um die Zahlung einer Entschädigung für den gestohlenen Wagen. Die Versicherung vertrat die Ansicht, der Mann habe die Entwendung des Autos grob fahrlässig ermöglicht, weil er seinen Wagenschlüssel in den Briefkasten des Meisterbetriebes eingeworfen hatte, wo er von außen sichtbar war. Damit habe er den Versicherungsfall schuldhaft herbeigeführt. Die Gesellschaft müsse deshalb nicht zahlen.
Die Richter entschieden anders. Die praktizierte Art der Schlüsselübergabe sei in dem Autohaus gang und gäbe gewesen, wenn Kunden ihr Fahrzeug zur Inspektion brachten. Vorher sei es nie zu Fahrzeugdiebstählen gekommen. Deshalb habe der Mann nicht damit rechnen müssen, dasss sich jemand den Schlüssel verschaffen und sein Fahrzeug vom Gelände entwenden könnte. Der Fiatfahrer habe nicht grob fahrlässig gehandelt.
Quelle: Anwalt-Suchservice (nennt kostenlos und unverbindlich regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Rechtsanwälte, Telefon 0180-5-254555, DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG)











