Autourlauber sollten sich hüten, in Italien vor einer Mautstelle oder bei der Einfahrt auf
die Autobahn kehrt zu machen. Die Auffahrten zur Autobahn sind laut ADAC ebenso wie die
Einfahrten zur Mautstelle Teil der Autobahnen, auf denen strenge "Fahrbestimmungen" gelten.
Wer die Autobahn-Gebote missachtet, hat mit drastischen Geldstrafen zu rechnen.
Rückwärtsfahren oder Wenden in diesen Bereichen wird mit einer Geldbuße zwischen
600.000 und 2.400.000 Lire (das entspricht immerhin 610 bis 2.425 Mark) geahndet und
führt in der Regel zu einem mehrmonatigen Fahrverbot. Der ADAC rät Autofahrern, die
eine falsche Mautstelle angesteuert haben, bis zur Mautschranke weiter zu fahren und
dort abzuwarten, bis grünes Licht für die Weiterfahrt gegeben wird. Vorher noch
registrieren die Autobahngesellschaften das amtliche Kennzeichen und händigen eine
Quittung über die noch zu zahlende Mautgebühr aus.
Teuer werden kann es für Italien-Urlauber auch, wenn sie beim Verlassen der Autobahn die
Mautkarte nicht vorzeigen können. Manchmal vergessen Autofahrer bei der Einfahrt ein
Ticket zu ziehen oder sie finden die Karte bei der Ausfahrt nicht mehr. Schlimmstenfalls
muss dann an der betreffenden Mautstation die höchstmögliche Mautgebühr entrichtet werden.
Autofahrer, die beispielsweise die Brennerautobahn an der österreichischen Grenze verlassen,
müssen die Mautgebühr für die Strecke vom Brenner bis zum am Stiefelabsatz gelegenen Taranto
zahlen, das sind umgerechnet rund 100 Mark. Auf die erhöhte Gebühr verzichten die
Autobahngesellschaften meist, wenn nachträglich - etwa mittels einer Hotel- oder
Tankstellenrechnung - nachgewiesen wird, welche Einfahrt man benutzt hat.