Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 19. April 2024
Sechs Prozent Rückgang / Meist schnelle Klärung

Weniger Verfahren vor den Kfz-Schiedsstellen

Wer Ärger mit der Werkstatt oder einem Autohaus hat, kann statt eines langwierigen Gerichts- ein schnelleres Schlichtungsverfahren wählen. Deren Zahl ist im vergangenen Jahr zurückgegangen.
ANZEIGE
Um sechs Prozent zurückgegangen ist die Zahl der Anträge bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen im Jahr 2016. Das geht aus jetzt veröffentlichten Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hervor.

Von den insgesamt 10.537 Anträgen (11.216 im Jahr 2015) wurden 88,6 Prozent (9.340) im Vorverfahren auf kurzem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt. Lediglich 1.197 Anträge (11,4 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission. Davon endeten 554 Fälle (46,3 Prozent) mit einem Vergleich, in 184 Fällen (15,4 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 242 Fällen (20,2 Prozent) gegen ihn. Die restlichen 217 Verfahren waren bis zum Jahresende 2016 noch nicht abgeschlossen gewesen.

Auch im Jahr 2016 bezogen sich die meisten Anträge (8.704 oder 82,6 Prozent) auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen, unsachgemäße Arbeit sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten. Bei den insgesamt 1.833 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel ganz oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden. Fast keine Bedeutung mit nur 27 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.

Das freiwillige Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970. Aufgrund der Vorschriften des Verbraucherstreit-Beilegungsgesetzes gewinnt es neue Bedeutung. Demnach müssen Kfz-Betriebe seit 1. Februar 2017 darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein Volljurist. Nach ein bis drei Monaten gibt es eine Entscheidung. Das Verfahren ist kostenlos.
text  Hanno S. Ritter
VERWANDTE THEMEN BEI AUTOKISTE
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
ANZEIGE