Sechs Prozent Rückgang / Meist schnelle Klärung
Weniger Verfahren vor den Kfz-Schiedsstellen
Wer Ärger mit der Werkstatt oder einem Autohaus hat, kann statt eines langwierigen Gerichts- ein schnelleres
Schlichtungsverfahren wählen. Deren Zahl ist im vergangenen Jahr zurückgegangen.
Um sechs Prozent zurückgegangen ist die Zahl der Anträge bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen im Jahr 2016. Das
geht aus jetzt veröffentlichten Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hervor.
Von den insgesamt 10.537 Anträgen (11.216 im Jahr 2015) wurden 88,6 Prozent (9.340) im Vorverfahren auf kurzem Weg zwischen
Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt. Lediglich 1.197 Anträge (11,4 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission.
Davon endeten 554 Fälle (46,3 Prozent) mit einem Vergleich, in 184 Fällen (15,4 Prozent) entschied die Kommission für den
Antragsteller, in 242 Fällen (20,2 Prozent) gegen ihn. Die restlichen 217 Verfahren waren bis zum Jahresende 2016 noch nicht
abgeschlossen gewesen.
Auch im Jahr 2016 bezogen sich die meisten Anträge (8.704 oder 82,6 Prozent) auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten
nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen, unsachgemäße Arbeit sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem
durchgeführte Arbeiten. Bei den insgesamt 1.833 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel
ganz oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden. Fast keine Bedeutung mit nur 27 Fällen hatten fehlerhaft angegebene
Gesamtfahrleistungen.
Das freiwillige Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970. Aufgrund der Vorschriften des
Verbraucherstreit-Beilegungsgesetzes gewinnt es neue Bedeutung. Demnach müssen Kfz-Betriebe seit 1. Februar 2017 darüber
informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter
Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige
einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein Volljurist. Nach ein bis drei Monaten gibt
es eine Entscheidung. Das Verfahren ist kostenlos.
text Hanno S. Ritter
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