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Gericht: Rückgabe nach Schulung und Nachweis stabiler Einstellung möglich
Urteil: Führerscheinentzug für uneinsichtigen Diabetiker rechtens
Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde mit sofortiger Wirkung den Führerschein, wogegen der Mann klagte. Er hatte vor den Mainzern Richtern aber keinen Erfolg. Aufgrund des Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Mann an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide, heißt es in der Entscheidung (Beschluss vom 27.10.2009, - 3 L 1058/09.MZ -). Trotz der vorherigen Unfälle habe er nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt, daher fehle ihm die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Nach den Angaben des Gutachters sei es aber denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung wieder ans Steuer zu lassen.











