archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Noch immer kein einheitlicher Bußgeldkatalog im Nachbarland
Neue Bußgeldsätze in Österreich
![]() | |
| Neue Bußgeldsätze | ADAC |
| in Österreich ab 1. September 2009 | |
Diese Beträge werden als sogenanntes "Organmandat" sofort erhoben, wenn der Verkehrssünder an Ort und Stelle angehalten wird. Ist den Beamten jedoch nur das Kennzeichen bekannt, weil beispielsweise mittels fest installierter Anlagen geblitzt wurde, liegt die Strafe jeweils zehn Euro höher. Dies nennt sich im österreichischen Sprachgebrauch "Anonymverfügung". Die genannten Strafen gelten laut dem österreichischen ADAC-Pendant ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring-Club) aber nur bei Verstößen gegen das generelle 130-km/h-Limit, nicht bei anderen Tempolimits. Zum Vergleich: In Deutschland kosten deratrige Tempoverstöße 10, 30 bzw. 80 Euro, letzterenfalls zuzüglich Punkten im Flensburger Zentralregister.
Wer in Österreich innerorts 40 km/h oder außerorts 50 km/h zu schnell ist, muss mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von zwei Wochen rechnen. Es handelt sich hierbei um Mindeststrafen. Die Bußgelder für Fahren unter Alkoholeinfluss werden zum 1. September ebenfalls erhöht: Das Strafausmaß beträgt dann - leicht merkbar - mindestens 800 Euro ab 0,8 Promille, mindestens 1.200 Euro ab 1,2 Promille sowie mindestens 1.600 Euro ab 1,6 Promille und bei der Verweigerung eines Alkotests. Laut ADAC liegt der Strafrahmen zwischen 300 und 5.900 Euro.
Österreichische Bußgelder werden im Falle einer Nichtbezahlung ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt. Genaue Übersichten aller Strafhöhen liegen bisher nicht vor.
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich bislang keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Dies führt häufig dazu, dass für einen Verkehrsverstoß unterschiedlich hohe Bußgelder festgesetzt werden.












