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Ferienreiseverordnung mit Lkw-Fahrverboten an Samstagen im Juli und August
Lkw-Fahrverbot beginnt wieder
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| An den Wochenenden | ADAC |
| sind viele Autobahnen für Lkw tabu | |
Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, den Fahrern aber nicht mehr via Karte die gesperrten Abschnitte verdeutlicht.
In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr. Während der Sommermonate wird dies zeitlich ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und der Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) herrscht Fahrverbot an allen Samstagen vom 4.7. bis 29.8. von 9 bis 15 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt. Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 27. Juni bis 29. August (8-15 Uhr) auch auf den Bundesstraßen 178 (Lofer bis Wörgl), B 320, B 177, B 179 (Nassereith bis Bieberwier) und der B 181. Gültig bleibt das Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 und 5 Uhr.
In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 31. Juli sowie 7. und 14. August, jeweils von 16 bis 24 Uhr. Auch Frankreich, Polen und Tschechien kennen ein Ferienfahrverbot für Lkw.












