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KBA: Insgesamt wenig Verfahren gegen Umweltzonen-Sünder
Umweltzonen: Verstöße überwiegend aus Berlin gemeldet
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| Insgesamt wenig | TÜV Rheinland |
| Verstöße gegen die Umweltzonen-Regelung | |
Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Hierbei reicht es nicht, wenn das Kraftfahrzeug die Vorgaben für die jeweilige Plakette erfüllt; die Plakette muss auch am Fahrzeug befestigt sein. Dies gilt auch für ausländische Kraftfahrzeuge.
Die Umsetzung der im März 2007 in Kraft getretenen "Kennzeichnungsverordnung" lag in den Händen der Städte oder Kommunen, daher wurden die Umweltzonen nicht überall und außerdem zu unterschiedlichen Terminen eingeführt. Ob in Berlin die Einhaltung der Vorschriften durch die Autofahrer besonders lax gehandhabt und/oder besonders genau kontrolliert wurde, bleibt offen.












