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Sonderregelung bei Markierung nur einer Spur mit Richtungspfeil
Urteil: Vorfahrt für rechte Fahrspur bei parallelem Abbiegen
Es kam zum Crash; der "rechte" Fahrer klagte auf Schadensersatz. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Das rechts fahrende Fahrzeug habe die Vorfahrt beziehungsweise das Wahlrecht hinsichtlich des von ihm zu befahrenden Fahrstreifens in der Querstraße. Der andere Fahrer dürfe beim Abbiegen nicht überholen und müsse auf das andere Auto Rücksicht nehmen. Er hafte voll für den Unfall, heißt es in der vom Deutschen Anwaltverein mitgeteilten Entscheidung (Urteil vom 26.06.2008, - 343 CF 14500/08 -).
Der Fall wäre anders entschieden worden, wenn beide Fahrspuren mit einem Richtungspfeil nach rechts markiert gewesen wären.











