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Erweiterung der Kfz-Police auf Ansprüche aus Umweltschadengesetz
HUK-Coburg erweitert Leistungen
Der Schutz gilt rückwirkend für alle Schäden seit dem 30. April 2007, soweit sie ab dem 1. April 2008 bekannt werden. Die Versicherungssumme beträgt 5 Millionen Euro je Schadenfall, maximal das Doppelte pro Jahr. Ein Schadenfall belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht.
Im November 2007 ist das neue Umweltschadengesetz rückwirkend zum 30. April 2007 in Kraft getreten. Der Verursacher von Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässer wird haftbar gemacht. Für Autofahrer gilt dies, wenn sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit mindestens fahrlässig einen solchen Schaden verursachen.
Ab dem 1. April gibt es außerdem weitere Leistungsverbesserungen, diese allerdings nur für Neukunden: So erhöht sich die Versicherungssumme bei der sogenannten "Mallorca-Police" (Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im Ausland angemietete Pkw) auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Versicherungssumme, also in der Regel auf 100 Millionen Euro.
Außerdem gilt der "Rabattretter" im Classic-Tarif für Pkw zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung auch in der Vollkasko. Rabattretter bedeutet: Auch bei einem Schadenfall bleibt in der Schadenfreiheitsklasse 25 der günstige Beitragssatz von 30 Prozent erhalten. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem zusätzlich buchbaren Rabattschutz, der ab SF 4 erhältlich ist.
Bestandskunden, die von diesen Neuerungen ebenfalls profitieren möchten, müssen ihren Vertrag zum nächstmöglichen Termin, in der Regel zum Jahresende, umstellen lassen.











