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Gericht: Vorhandene Gebrauchtangebote als Zeitwert-Ersatz
Urteil: Nur gebrauchter Ersatz für gestohlenes Navigationssystem
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| Nach Diebstahl zahlt | Volkswagen |
| Versicherung nur Gebrauchtgerät: VW-Navi | |
Als der Autofahrer den Diebstahl seiner Versicherung meldete, weigerte die sich, den Kostenvoranschlag für den Ersatz zu akzeptieren. Die Wiederbeschaffung des Navigationssystems auf Neuwertbasis sei mit 2.458,74 Euro entschieden zu teuer und außerdem nicht nötig. Ein beauftragter Sachverständiger habe andere Firmen ausfindig gemacht, welche solche Navigationssysteme für den Passat aus zweiter Hand bereits für 1.000 Euro anbieten würden. Diesen Betrag zuzüglich von 15 Euro Einbaukosten zahlte die Assekuranz.
Das wollte der Mann nicht akzeptieren und klagte, jedoch ohne Erfolg. Auch das Gericht hielt ein gebrauchtes Gerät bzw. dessen Wiederbeschaffungswert unter Verweis auf § 13 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) für eine ausreichende Regulierung.
Die Anschaffung eines Gebrauchtgerätes komme nur dann nicht in Betracht, wenn sie dem Bestohlenen nicht zumutbar oder nicht möglich sei, heißt es in der Entscheidung (Urteil vom 31.08.2007,












