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Gericht: Falsche Anpreisungen können Reisekosten-Ansprüche nach sich ziehen
Urteil: Geschöntes Auto-Inserat kann teuer werden
Ein Interessent begab sich daher zum Kauf von Düsseldorf nach München. Vor Ort stellte sich dann allerdings heraus, dass sowohl Servolenkung als auch Tacho, Drehzahlmesser, Temperatur- und Tankanzeige defekt waren und der Wagen beim Fahren stark nach links zog. Zudem waren die Reifen abgefahren.
Unverrichteter Dinge reiste der Kläger also wieder ab und verlangte vom Verkäufer den Ersatz seiner Reisekosten. Stieß er bei diesem auf taube Ohren, so konnte das angerufene Amtsgericht München später sein Ansinnen nachvollziehen (Urteil vom 23.05.2007;











