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Gericht: Entziehung nur bei Straßenverkehr-Bezug oder Alkoholabhängigkeit
Urteil: Hoher Alkoholkonsum - kein automatischer Führerschein-Verlust
Nach Einholung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens entzog die Verkehrsbehörde den Führerschein. Die hiergegen eingelegte Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Der Mann rief daraufhin das Oberverwaltungsgericht an - und fand Zustimmung.
Die Fahrerlaubnis sei demjenigen zu entziehen, der entweder zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges nicht sicher trennen könne oder der alkoholabhängig sei, heißt es in der Entscheidung (Urteil vom 05.06.2007,
Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, der Mann werde in Zukunft ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen, so das Gericht. Der von der Polizei festgestellte Alkoholkonsum habe in keinerlei Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gestanden. Bisher sei der Kläger insoweit auch nicht aufgefallen und nicht, wie etwa ein Berufskraftfahrer, auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen.











