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Autobauer überarbeitet Fahrhilfen-Website
VW: Behinderten-Rabatt auch für Gehörlose
Die Höhe des Nachlasses bleibt bei 15 Prozent. Er wird wie bisher außerdem Kunden mit den Merkmalen "G"/"aG" (gehbehindert, außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos), "Bl" (blind) und "B" (ständige Begleitung erforderlich) gewährt sowie bei Conterganschädigung und wenn weitere notwendige Fahrhilfen im Führerschein vermerkt sind.
Nähere Informationen zum Angebot an Fahrhilfen finden sich im Internet. Die entsprechende Website hat Volkswagen nach langer Zeit inhaltlich und optisch aktualisiert und nun in den allgemeinen Online-Auftritt integriert.











