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Autobauer überarbeitet Fahrhilfen-Website
VW: Behinderten-Rabatt auch für Gehörlose
Nach Ford erweitert auch Volkswagen die Rabatt-Regelungen für Menschen mit Behinderungen. So sind nun auch
Gehörlose von der Regelung umfasst. Die von uns noch kürzlich bemängelte Website wurde ebenfalls überarbeitet.
Voraussetzung für die Rabattberechtigung ist das Merkmal "Gl" im Schwerbehinderten-Ausweis mit einem
Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent.
Die Höhe des Nachlasses bleibt bei 15 Prozent. Er wird wie bisher außerdem Kunden mit den Merkmalen "G"/"aG"
(gehbehindert, außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos), "Bl" (blind) und "B" (ständige Begleitung
erforderlich) gewährt sowie bei Conterganschädigung und wenn weitere notwendige Fahrhilfen im Führerschein
vermerkt sind.
Nähere Informationen zum Angebot an Fahrhilfen finden sich im Internet. Die entsprechende Website hat Volkswagen
nach langer Zeit inhaltlich und optisch aktualisiert und nun in den allgemeinen
Online-Auftritt integriert.
text Hanno S. Ritter
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