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Donnerstag, 28. März 2024
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Autobauer überarbeitet Fahrhilfen-Website

VW: Behinderten-Rabatt auch für Gehörlose

Nach Ford erweitert auch Volkswagen die Rabatt-Regelungen für Menschen mit Behinderungen. So sind nun auch Gehörlose von der Regelung umfasst. Die von uns noch kürzlich bemängelte Website wurde ebenfalls überarbeitet. Voraussetzung für die Rabattberechtigung ist das Merkmal "Gl" im Schwerbehinderten-Ausweis mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent.

Die Höhe des Nachlasses bleibt bei 15 Prozent. Er wird wie bisher außerdem Kunden mit den Merkmalen "G"/"aG" (gehbehindert, außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos), "Bl" (blind) und "B" (ständige Begleitung erforderlich) gewährt sowie bei Conterganschädigung und wenn weitere notwendige Fahrhilfen im Führerschein vermerkt sind.

Nähere Informationen zum Angebot an Fahrhilfen finden sich im Internet. Die entsprechende Website hat Volkswagen nach langer Zeit inhaltlich und optisch aktualisiert und nun in den allgemeinen Online-Auftritt integriert.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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