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Twintec, A.T.U und Interessenverband zahlen 330 Euro Steuerbonus
Aktion: Rabatt für Behinderte bei Rußfilter-Nachrüstung
Das politische Gezeter um die Einführung eines Steuerbonus' für nachgerüstete Rußfilter war lange und ausgiebig.
Inzwischen ist die Förderung in Kraft – aber Menschen mit Behinderungen, die oft sowieso von der Kfz-Steuer
befreit sind, haben nichts davon. Eine Aktion will für Gerechtigkeit sorgen.
Was die Politik nicht geschafft hat, setzt nun die Wirtschaft zusammen mit der Interessenvertretung der Betroffenen
um, wenn auch begrenzt auf einzelne Firmen: Der Nachrüstfilter-Hersteller Twintec, die Werkstättenkette A.T.U und der
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM) geben Behinderten bei der Filter-Nachrüstung gemeinsam
den Nachlass, der ansonsten über den Steuerbonus gewährt worden wäre.
"Industrie und Handwerk haben hier schnell einen unbürokratischen Weg gefunden, der den betroffenen Menschen und
der Umwelt gleichzeitig hilft", lobt Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, die
Aktion, die auch für von der Kfz-Steuer befreite Behinderten-Fahrdienste gilt.
Seit dem 1. April 2007 wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern steuerlich gefördert. Die Förderung gilt
rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Wer einen Diesel-Pkw mit einem Filter nachrüstet, erhält einmalig eine Entlastung
bei der Kfz-Steuer von 330 Euro und braucht den Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 ccm Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter
nicht zu zahlen.
text Hanno S. Ritter
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