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Freitag, 26. April 2024
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Twintec, A.T.U und Interessenverband zahlen 330 Euro Steuerbonus

Aktion: Rabatt für Behinderte bei Rußfilter-Nachrüstung

Das politische Gezeter um die Einführung eines Steuerbonus' für nachgerüstete Rußfilter war lange und ausgiebig. Inzwischen ist die Förderung in Kraft – aber Menschen mit Behinderungen, die oft sowieso von der Kfz-Steuer befreit sind, haben nichts davon. Eine Aktion will für Gerechtigkeit sorgen. Was die Politik nicht geschafft hat, setzt nun die Wirtschaft zusammen mit der Interessenvertretung der Betroffenen um, wenn auch begrenzt auf einzelne Firmen: Der Nachrüstfilter-Hersteller Twintec, die Werkstättenkette A.T.U und der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM) geben Behinderten bei der Filter-Nachrüstung gemeinsam den Nachlass, der ansonsten über den Steuerbonus gewährt worden wäre.

"Industrie und Handwerk haben hier schnell einen unbürokratischen Weg gefunden, der den betroffenen Menschen und der Umwelt gleichzeitig hilft", lobt Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, die Aktion, die auch für von der Kfz-Steuer befreite Behinderten-Fahrdienste gilt.

Seit dem 1. April 2007 wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern steuerlich gefördert. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Wer einen Diesel-Pkw mit einem Filter nachrüstet, erhält einmalig eine Entlastung bei der Kfz-Steuer von 330 Euro und braucht den Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 ccm Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter nicht zu zahlen.
text  Hanno S. Ritter
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