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Gericht: Schadenersatz-Begehren des Autofahrers ist geschmacklos
Urteil: Unfallschäden durch Kleinkind sind allgemeines Lebensrisiko
Ein heranfahrender Pkw schaffte es nicht mehr, rechtzeitig abzubremsen. Er erfasste den Jungen samt Vater, der noch versucht hatte, sich zwischen Auto und Kind zu werfen. Beide wurden schwer verletzt. Später forderte der Fahrer des Wagens von dem Vater Schadensersatz für die Beulen an seinem Pkw. Der Vater habe seine Aufsichtspflicht verletzt, indem er weder ein Losreißen seines Sohnes verhindert habe noch in der Lage gewesen sei, das Kind vor Erreichen der Fahrbahn wieder einzuholen, so der Unfallgegner. Der Fall landete vor Gericht.
Das Landgericht Köln wies die Klage des Autofahrers ab (Urteil vom 06.06.2007;
Somit sei der tragische Unfall auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen und der Schaden am Fahrzeug dem "allgemeinen Lebensrisiko" zuzuordnen. Die Ansicht des Pkw-Fahrers, der Vater habe seine Aufsichtspflicht verletzt, weil er seinen Sohn nicht habe einholen können, bezeichnete das Gericht angesichts der schweren Verletzungen des Kindes als "geschmacklos".
In einem ähnlichen Fall hatte das OLG Saarbrücken einen Autofahrer zu Schadenersatz verurteilt (Autokiste berichtete).











