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Gericht: Bei Auslandsimport fallen die üblichen Gebrauchtwagen-Abgaben an
Urteil: Mercedes 190 SL ist kein Sammlerstück mit geschichtlichem Wert
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| "Kein geschichtlicher | DaimlerChrysler |
| Wert": Mercedes 190 SL | |
Auch die Tatsache, dass es sich um ein Cabriolet handele, begründe nicht einen besonderen geschichtlichen Wert, denn Cabriolets seien auch schon vor dem Jahr 1960 und auch bereits von anderen Herstellern gebaut worden. Das Gericht weist in seinem Urteil zudem darauf hin, dass der 190 SL nicht verhältnismäßig selten sei. Von den 25.000 hergestellten Autos existierten noch etwa zehn Prozent, die auch nicht lediglich in technischen Museen und im Spezialhandel zu finden seien, sondern wie andere Fahrzeuge auch gehandelt und vermietet würden.
Für den Kläger verblieb es danach bei der Zahlung von Einfuhrabgaben für einen "normalen" Gebrauchtwagen.
Urteil vom 28.02.2007; - 1 K 1170/03 B -












