archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Null Promille bis zum 21. Geburtstag / Bundesrat muss noch zustimmen
Bundestag beschließt Alkoholverbot für Fahranfänger
![]() | |
| Für Fahranfänger gilt | ADAC |
| künftig ein generelles Alkoholverbot | |
Für jene Minderheit, die den Führerschein erst nach dem 21. Geburtstag macht, gibt es damit eine (praktisch nicht relevante) Bevorzugung. Die Altersgrenze war auf Drängen des Bundesrats nachträglich in den Entwurf aufgenommen worden: Die Bundesländer hatten befürchtet, dass anderenfalls Jugendliche verstärkt mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen, um später mit dem Auto nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit (und damit das Alkoholverbot) um weitere zwei Jahre. Auf ein Fahrverbot wird verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.
Man setze bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann. Alkohol im Straßenverkehr sei oft eine der Hauptunfallursachen; bei jungen Fahranfängern bestehe bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Großmann: "Dies zeigt, dass sie oft nicht in ausreichendem Maße für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert sind."
Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen; seine Zustimmung ist allerdings nicht erforderlich. Die Regelung soll Anfang August 2007 in Kraft treten.












