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Freitag, 29. März 2024
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Null Promille bis zum 21. Geburtstag / Bundesrat muss noch zustimmen

Bundestag beschließt Alkoholverbot für Fahranfänger

Siehe Bildunterschrift
Für Fahranfänger gilt ADAC
künftig ein generelles Alkoholverbot
Lange ist darüber diskutiert worden, nun hat das Alkoholverbot für junge Autofahrer(innen) die quasi letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen: Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend gegen die Stimmen der FDP den nachgebesserten Entwurf von Minister Tiefensee beschlossen. Das Alkoholverbot (0,0 Promille) gilt einerseits für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahrs. Außerdem umfasst die Regelung altersunabhängig alle Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit.

Für jene Minderheit, die den Führerschein erst nach dem 21. Geburtstag macht, gibt es damit eine (praktisch nicht relevante) Bevorzugung. Die Altersgrenze war auf Drängen des Bundesrats nachträglich in den Entwurf aufgenommen worden: Die Bundesländer hatten befürchtet, dass anderenfalls Jugendliche verstärkt mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen, um später mit dem Auto nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen.

Verstöße werden mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Außerdem verlängert sich die Probezeit (und damit das Alkoholverbot) um weitere zwei Jahre. Auf ein Fahrverbot wird verzichtet, wenn der Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.

Man setze bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann. Alkohol im Straßenverkehr sei oft eine der Hauptunfallursachen; bei jungen Fahranfängern bestehe bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Großmann: "Dies zeigt, dass sie oft nicht in ausreichendem Maße für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert sind."

Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen; seine Zustimmung ist allerdings nicht erforderlich. Die Regelung soll Anfang August 2007 in Kraft treten.
text  Hanno S. Ritter
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