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Gericht: Militärische Ordnung ernstlich gefährdet
Urteil: Tankbetrug rechtfertigt Kündigung eines Soldaten
Die von der Bundeswehr verfügte fristlose Kündigung kurz vor dem Ende der regulären Dienstzeit wollte der Soldat nicht hinnehmen - und klagte. Die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigten jedoch die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Der Stabsunteroffizier habe schuldhaft seine soldatische Dienstpflicht verletzt, sich außerdienstlich so zu verhalten, dass die Achtung und das Vertrauen, das seine dienstliche Stellung erfordere, nicht ernsthaft beeinträchtigt werde, heißt es in der Entscheidung
Das Verbleiben des Soldaten im Dienstverhältnis würde die militärische Ordnung ernstlich gefährden. Das notwendige Vertrauen in seine Zuverlässigkeit sei erschüttert, und es sei zu befürchten, dass er auch zukünftig vergleichbare Dienstpflichtverletzungen begehen würde. Dafür spreche insbesondere, dass er selbst nach der diziplinarrechtlichen Erteilung eines strengen Verweises wegen eines Tankbetruges noch drei weitere Tankbetrugsdelikte begangen habe. Außerdem habe er bei einem Tankbetrug zum Nachweis seiner Zahlungswilligkeit seinen Dienstausweis vorgelegt.
Ohne durchgreifende Reaktion des Dienstherren könnten in der Öffentlichkeit grundlegende Zweifel an der Rechtstreue der Soldaten der Bundeswehr entstehen; außerdem bestünde die Gefahr einer Nachahmung durch andere Soldaten. Von daher sei die Entlassung kurz vor dem Dienstzeitende rechtens, auch wenn der Soldat dadurch finanzielle Nachteile erleide.











